Die Jahreshauptversammlung der Deutsche Verkehrswacht spricht sich dafür aus, den für Radfahrer bestehenden Grenzwert der absoluten Fahruntüchtigkeit auf den für Kraftfahrzeugführer von 1,1 Promille Blutalkoholkonzentration (BAK) im Straßenverkehrsrecht herabzusetzen. Derzeit liegt die Grenze für Radfahrer bei 1,6 Promille BAK.
"Der bisherige Grenzwert von 1,6 Promille BAK wird der Verkehrssituation nicht mehr gerecht und ist über 20 Jahre alt", so Kurt Bodewig, Präsident der Deutschen Verkehrswacht und BundesMINIster a.D. "Betrunkene Fahrradfahrer gefährden sich selbst, weil sie nicht mehr in der Lage sind, das Gleichgewicht zu halten und Entfernungen und Geschwindigkeiten anderer Verkehrsteilnehmer richtig einzuschätzen. Sie stellen aber auch eine Gefahr für andere Verkehrsteilnehmer dar, denn mit ordentlich Alkohol im Blut kann man das Verkehrsgeschehen nicht mehr richtig beurteilen."
Zudem plädiert die Deutsche Verkehrswacht dafür, dass künftig ein Ordnungswidrigkeitstatbestand für Radfahrer eingeführt wird, der das alkoholisierte Fahren eines Fahrrads ab einer medizinisch zu begründenden Blutalkoholkonzentration verbietet. Bisher ist das Fahren eines Fahrrads ab 1,6 Promille eine Straftat, eine vorgeschaltete Ordnungswidrigkeit gibt es nicht.
Die Zahl alkoholisierter Fahrradfahrer, die durch einen Verkehrsunfall zu Schaden gekommen sind, hat erheblich zugenommen. Nach Angaben des Statistischen Bundesamtes trugen im Jahr 2010 in 3.489 Fällen alkoholisierte Radfahrer die Hauptschuld an Unfällen mit Personenschaden. 2011 waren es bereits 3.725 Fälle.