Bußgeldkatalog
- Auszug aus dem Bußgeld- und Punktekatalog (Stand: 01. April 2013) -
Der neue Bußgeldkatalog 2014 und das neue Punktesystem tritt ab Mai 2014 in Kraft.
Es gibt klare Verkehrsregeln. Sie sollten dafür sorgen, dass niemand behindert, belästigt oder gar gefährdet oder geschädigt wird. Über besonders unfallträchtige Verstöße und ihre juristischen Folgen - Bußgeld, Geldstrafe, Punkte im Verkehrsregister und Fahrverbot informiert dieses Angebot.
Dieser Auszug aus dem Bußgeld- und Punktekatalog ist ein Service für den interessierten Verkehrsteilnehmer. Es handelt sich nicht um einen amtlichen Text. Es wird keine Gewähr für die Richtigkeit und Vollständigkeit übernommen. Jegliche Haftung für eventuelle Schäden im Zusammenhang mit der Nutzung des Informationsangebotes ist ausgeschlossen.
Eine ausführliche Übersicht zum Bußgeld- und Punktekatalog sowie weitere Informationen finden Sie im Internetangebot des Kraftfahrt-Bundesamtes.
Geschwindigkeit | Vorfahrt/Vorfahrtszeichen | Nichteinhalten des Abstandes von einem vorausfahrenden Fahrzeug | Abbiegen | Autobahn | Rote Ampel | Grünpfeil | Fußgängerüberweg | Punkteregelung bei Fahrerflucht | Überholen | Fahrzeugmängel | Handyverbot | Sonstige Verkehrsverstöße | Alkohol
Geschwindigkeit
Mit zu hoher, nicht angepaßter Geschwindigkeit gefahren, trotz angekündigter Gefahrenstelle, bei Unübersichtlichkeit, an Straßenkreuzungen, Straßeneinmündungen, Bahnübergängen oder bei schlechten Sicht- oder Wetterverhältnissen (z.B. Nebel oder Glatteis) |
100 Euro |
3 Punkte |
Die zulässige Höchstgeschwindigkeit mit einem Personenkraftwagen oder mit einem anderen Kraftfahrzeug mit einem zul. Gesamtgewicht bis 3,5 t überschritten: |
|
Euro |
Punkte |
Fahrverbot/Monat(e) |
in km/h |
innerorts |
außerorts |
innerorts |
außerorts |
innerorts |
außerorts |
bis 10 |
15 |
10 |
|
|
|
|
11-15 |
25 |
20 |
|
|
|
|
16-20 |
35 |
30 |
|
|
|
|
21-25 |
80 |
70 |
1 |
1 |
|
|
26-30 |
100 |
80 |
3 |
3 |
|
|
31-40 |
160 |
120 |
3 |
3 |
1 |
|
41-50 |
200 |
160 |
4 |
3 |
1 |
1 |
51-60 |
280 |
240 |
4 |
4 |
2 |
1 |
61-70 |
280 |
440 |
4 |
4 |
3 |
2 |
über 70 |
680 |
600 |
4 |
4 |
3 |
3 |
nach oben
Vorfahrt/Vorfahrtszeichen
Tatbestand |
Euro |
Punkte |
An eine bevorrechtigte Straße nicht mit mäßiger Geschwindigkeit herangefahren |
10 |
|
Vorfahrt nicht beachtet und dadurch einen Vorfahrtberechtigten wesentlich behindert |
25 |
|
Vorfahrt nicht beachtet und dadurch einen Vorfahrtberechtigten gefährdet |
100 |
3 |
Beim Einfahren in eine Autobahn oder Kraftfahrtstraße Vorfahrt auf der durchgehenden Fahrbahn nicht beachtet |
75 |
3 |
Stopschild nicht beachtet und dadurch einen anderen gefährdet |
50 |
3 |
nach oben
Nichteinhalten des Abstandes von einem vorausfahrenden Fahrzeug
Tatbestand |
Euro |
Punkte |
Fahrverbot/Monat |
Der Abstand von einem vorausfahrenden Fahrzeug betrug in Meter |
|
|
|
bei einer Geschwindigkeit von mehr als 80 km/h weniger als |
|
|
|
5/10 des halben Tachowertes |
75 |
1 |
|
4/10 des halben Tachowertes |
100 |
2 |
|
3/10 des halben Tachowertes |
160 |
3 |
1* |
2/10 des halben Tachowertes |
240 |
4 |
2* |
1/10 des halben Tachowertes |
320 |
4 |
3* |
bei einer Geschwindigkeit von mehr als 130 km/h weniger als |
|
|
|
5/10 des halben Tachowertes |
100 |
2 |
|
4/10 des halben Tachowertes |
180 |
3 |
|
3/10 des halben Tachowertes |
240 |
4 |
1 |
2/10 des halben Tachowertes |
320 |
4 |
2 |
1/10 des halben Tachowertes |
400 |
4 |
3 |
* soweit die Geschwindigkeit mehr als 100 km/h beträgt |
nach oben
Abbiegen
Tatbestand |
Euro |
Punkte |
Beim Linksabbiegen nicht voreinander abgebogen und dadurch einen anderen gefährdet |
70 |
2 |
Abgebogen, ohne Fahrzeug durchfahren zu lassen und dadurch einen anderen gefährdet |
70 |
2 |
Beim Abbiegen auf einen Fußgänger keine besondere Rücksicht genommen und ihn dadurch gefährdet |
70 |
2 |
Beim Abbiegen in ein Grundstück, beim Wenden oder beim Rückwärtsfahren einen anderen Verkehrsteilnehmer gefährdet |
80 |
2 |
nach oben
Autobahn
Tatbestand |
Euro |
Punkte |
Fahrverbot/Monat |
Auf Autobahnen oder Kraftfahrtstraßen gewendet, rückwärts oder entgegen der Fahrtrichtung gefahren |
|
|
|
in einer Ein- oder Ausfahrt |
75 |
4 |
|
auf Nebenfahrbahn oder Seitenstreifen |
130 |
4 |
|
auf durchgehender Fahrbahn |
200 |
4 |
1 |
Seitenstreifen zum Zwecke des schnelleren Vorwärtskommens benutzt |
75 |
2 |
|
Auf Autobahnen oder Kraftfahrtstraßen Fahrzeug geparkt |
70 |
2 |
|
Straftat |
Punkte |
Freiheitsstrafe/Geldstrafe/Fahrverbot |
Grob verkehrswidriges und rücksichtsloses Wenden, Rückwärtsfahren, Fahren entgegen der Fahrtrichtung oder der Versuch, wenn dadurch Leib oder Leben eines anderen oder fremde Sachen von bedeutendem Wert gefährdet werden. |
7 |
Freiheitsstrafe bis zu 5 Jahren oder Geldstrafe, Entziehung der Fahrerlaubnis |
nach oben
Rote Ampel
Tatbestand |
Euro |
Punkte |
Fahrverbot/Monat |
Ampel bei "Rot" überfahren |
90 |
3 |
|
|
200 |
4 |
1 |
|
240 |
4 |
1 |
Ampel bei schon länger als 1 Sek. leuchtendem "Rot" überfahren |
200 |
4 |
1 |
|
320 |
4 |
1 |
|
360 |
4 |
1 |
nach oben
Grünpfeil
Tatbestand |
Euro |
Punkte |
Beim Rechtsabbiegen mit Grünpfeil |
|
|
vor dem Rechtsabbiegen nicht angehalten |
70 |
3 |
den Fahrzeugverkehr der freigegebenen Verkehrsrichtungen, ausgenommen den Fahrradverkehr auf Radwegefurten, gefährdet |
100 |
3 |
den Fußgängerverkehr oder den Fahrradverkehr auf Radwegefurten der freigegebenen Verkehrsrichtungen |
|
|
|
100 |
3 |
|
150 |
3 |
nach oben
Fußgängerüberweg
Tatbestand |
Euro |
Punkte |
An einem Fußgängerüberweg, den ein bevorrechtigter erkennbar benutzen wollte, das Überqueren der Fahrbahn nicht ermöglicht oder nicht mit mäßiger Geschwindigkeit herangefahren oder an einem Fußgängerüberweg überholt |
80 |
4 |
nach oben
Punkteregelung bei Fahrerflucht
Tatbestand |
Punkte |
Fahrerflucht bei tätiger Reue, wenn das Gericht die Strafe mildert oder von Strafe absieht (Unfall im ruhenden Verkehr, geringer Sachschaden, nachträgliche Meldung des Täters innerhalb von 24 Stunden) |
5 |
Sonstige Fälle der Fahrerflucht |
7 |
nach oben
Überholen
Tatbestand |
Euro |
Punkte |
Fahrverbot/Monat |
Innerhalb geschlossener Ortschaften rechts überholt |
30 |
|
|
Innerhalb geschlossener Ortschaften rechts überholt- mit Sachbeschädigung |
35 |
|
|
Außerhalb geschlossener Ortschaft rechts überholt |
100 |
3 |
|
Mit nicht wesentlich höherer Geschwindigkeit als der zu Überholende überholt |
80 |
1 |
|
Überholt, obwohl nicht übersehen werden konnte, dass während des ganzen Überholvorgangs jede Behinderung des Gegenverkehrs ausgeschlossen war oder bei unklarer Verkehrslage |
100 |
3 |
|
- und dabei Verkehrszeichen (Zeichen 276, 277) nicht beachtet oder - Fahrstreifenbegrenzung (Zeichen 295, 296) überquert oder überfahren oder - der durch Pfeile vorgeschriebenen Fahrtrichtung (Zeichen 297) nicht gefolgt |
150 |
4 |
|
|
250 |
4 |
1 |
|
300 |
4 |
1 |
Überholt unter Nichtbeachten von Verkehrszeichen (VZ 276, 277) |
70 |
1 |
|
Mit einem Kraftfahrzeug mit einem zulässigen Gesamtgewicht über 7,5 t überholt, obwohl die Sichtweite durch Nebel, Schneefall oder Regen weniger als 50 m betrug |
120 |
4 |
|
|
200 |
4 |
|
|
240 |
4 |
|
Zum Überholen ausgeschert und dadurch nachfolgenden Verkehr gefährdet |
80 |
2 |
|
nach oben
Fahrzeugmängel
Tatbestand |
Euro |
Punkte |
Kfz (außer Mofa) oder Anhänger mit abgefahrenen Reifen in Betrieb genommen |
50 |
3 |
oder als Halter Inbetriebnahme angeordnet oder zugelassen |
75 |
3 |
Kfz oder Anhänger in mangelhaftem Zustand (z.B. Verbindungseinrichtung) in Betrieb genommen |
90 |
3 |
oder als Halter Inbetriebnahme angeordnet oder zugelassen |
135 |
3 |
Amtliches Kennzeichen mit Glas, Folien oder ähnlichen Abdeckungen versehen |
50 |
1 |
nach oben
Handyverbot
Tatbestand |
Euro |
Missachtung des Verbotes zur Benutzung von Handys während der Fahrt: |
|
als Kraftfahrzeugführer |
40 |
als Radfahrer |
25 |
nach oben
Sonstige Verkehrsverstöße
Tatbestand |
Euro |
Punkte |
Gegen das Rechtsfahrgebot verstoßen |
|
|
bei Gegenverkehr, beim Überholtwerden, an Kuppen, in Kurven oder bei Unübersichtlichkeit und dadurch einen anderen gefährdet |
80 |
2 |
auf Autobahnen oder Kraftfahrtstraßen und dadurch einen anderen behindert |
80 |
1 |
Als Führer eines kennzeichnungspflichtigen Kraftfahrzeugs mit gefährlichen Gütern bei Sichtweite unter 50 m durch Nebel, Schneefall oder Regen oder bei Schneeglätte oder Glatteis sich nicht so verhalten, dass die Gefährdung eines anderen ausgeschlossen war, insbesondere, obwohl nötig, nicht den nächsten geeigneten Platz zum Parken aufgesucht |
140 |
3 |
Tatbestand |
Euro |
Punkte |
Sonntagsfahrverbot für LKW: |
|
|
Verbotswidrig an einem Sonntag oder Feiertag gefahren |
75 |
1 |
Als Halter das verbotswidrige Fahren an einem Sonntag oder Feiertag angeordnet |
380 |
1 |
nach oben
Alkohol
Alkoholgehalt im Blut |
Wenn keine Anzeichen von Fahrunsicherheit vorliegen |
Wenn Anzeichen von Fahrunsicherheit vorliegen |
Wenn es zu einem Unfall kommt |
Ab 0,3 ‰ (Alkohol zeigt Wirkung) |
|
7 Punkte GOF |
7 Punkte GOF |
Ab 0,5 % (doppeltes Unfallrisiko) |
4 Punkte Geldbuße |
7 Punkte GOF |
7 Punkte GOF |
Ab 1,1 ‰ (über zehnfaches Unfallrisiko) |
7 Punkte GOF |
7 Punkte GOF |
7 Punkte GOF |
Alkoholverbot für Fahranfänger und Fahranfängerinnen: In der Probezeit nach § 2a Straßenverkehrsgesetz oder vor Vollendung des 21. Lebensjahres als Führer eines Kraftfahrzeugs alkoholische Getränke zu sich genommen oder die Fahrt unter der Wirkung eines solchen Getränks angetreten. |
Bußgeld 250 Euro |
2 Punkte |
|
Geldbuße (bis 3.000 Euro) |
Fahrverbot (bis 3 Monate) |
GOF Geldstrafe oder Freiheitsstrafe (bis 5 Jahre) |
Führerscheinentzug (Sperrfrist 6 Monate bis 5 Jahre oder auf Dauer) |
nach oben |