Am 01. Januar 2006 soll in Deutschland eine Änderung der Straßenverkehrsordnung in Kraft treten, wonach Autofahrer bei winterlichen Straßenverhältnissen nur noch mit geeigneten Reifen unterwegs sein dürfen. Die folgende ADAC-Übersicht zeigt, wie andere europäische Länder mit dem Thema "Winterreifenpflicht" umgehen.
- Österreich: keine generelle Winterreifenpflicht. Bei Durchfahrtsverboten mit dem Zusatz "Ausgenommen Fahrzeuge mit Winterausrüstung" darf nur mit Winterreifen oder Schneeketten weitergefahren werden. Winterreifen müssen mindestens vier Millimeter Profiltiefe haben, Ganzjahresreifen werden nur dann als Winterreifen betrachtet, wenn sie die Kennung M+S aufweisen.
- Schweiz: keine generelle Winterreifenpflicht. Allerdings können Geldbußen verhängt werden, wenn es wegen ungeeigneter Bereifung zu Verkehrsbehinderungen kommt. Bei Unfällen mit Sommerreifen auf winterlichen Straßen droht dem Fahrer eine erhebliche Mithaftung.
- Italien: Bei entsprechenden Witterungsverhältnissen kann die Benutzung von Winterreifen oder Schneeketten vorübergehend vorgeschrieben werden. Im Aostatal gilt jeweils vom 15. Oktober bis 15. April Winterreifenpflicht.
- Frankreich: Für Gebirgsstraßen kann die Benutzung von Winterreifen vorübergehend vorgeschrieben werden.
- Slowenien: Winterreifenpflicht besteht zwischen 15. November und 15. März, für ausländische Kfz lediglich bei winterlichen Straßenverhältnissen. Das Profil der Reifen muss mindestens drei Millimeter betragen.
- Dänemark und Norwegen: keine generelle Winterreifenpflicht.
- Schweden: Winterreifenpflicht vom 01. Dezember bis 31. März, allerdings nur für in Schweden zugelassene Fahrzeuge; Mindestprofiltiefe drei Millimeter.
- Finnland: Winterreifenpflicht vom 01. Dezember bis 29. Februar für in- und ausländische Fahrzeuge bis 3,5 Tonnen Gesamtgewicht, bei Anhänger-Gespannen auch für den gebremsten Anhänger. Mindestprofiltiefe drei Millimeter.
Schneeketten dürfen auch im Ausland grundsätzlich nur auf schneebedeckten Straßen verwendet werden.