Willkommen bei Autosieger.deAutosieger.de - Das Automagazin
Autosieger.de - Das Automagazin
Autoübersicht
Automodelle
Autoratgeber
Autotests
Autonews
Autoservice
Facebook
21.11.2024, 10:08 Uhr

Kooperation

Luftfahrtmagazin.de

Lieblingsfriseur.de

Deutsche Verkehrswacht

Themen | Kategorien
Autosieger-Nachrichten nach Themen sortiert:


Nachrichten nach Kategorien geordnet:

Auto News


Verkehrsrecht Winterreifenpflicht nicht überall

Auto & Recht


Winterreifenpflicht nicht überall

Winterreifenpflicht nicht überallWer im Winter mit dem Auto ins europäische Ausland fährt, sollte die richtigen Reifen aufgezogen haben. Winter- oder Ganzjahresreifen sind zwar nicht in allen Ländern Pflicht, können aber teils kurzfristig vorgeschrieben werden. Die Bußgelder sind mancherorts deutlich höher als in Deutschland.

In Österreich gibt es keine generelle Ausrüstungspflicht. Autofahrer müssen aber bei Eis und Schnee mit Winter- oder Ganzjahresreifen mit einer Profiltiefe von mindestens vier Millimetern unterwegs sein. Die Verpflichtung gilt vom 01. November bis 15. April und kann bei Missachtung – und je nach Umständen – zu einer Geldbuße von bis zu 5.000 Euro führen. In harmlosen Fällen ist mit einem Bußgeld von 35 Euro zu rechnen.

Auch in der Schweiz gibt es keine generelle Winterreifenpflicht. Bei generell mangelhaften Reifen kann eine Buße von 100 Franken verhängt werden.

In Frankreich kann je nach Witterung der Winterreifen durch Schilder vorgeschrieben sein. Die Reifen sollten eine Mindestprofiltiefe von 3,5 mm vorweisen. Wer die angeordnete Schneeketten- und Winterreifenpflicht missachtet, muss 135 Euro Bußgeld zahlen.

In Italien gibt es keine einheitliche Regelung. Die Provinzen können den Zeitrahmen und die Stecken für die Winterreifenpflicht frei bestimmen. Die lokalen Behörden entscheiden je nach Situation auf den Straßen. Die Ausnahme ist Südtirol: Dort dürfen Kraftfahrzeuge bei winterlichen Straßen generell nur mit Winterreifen unterwegs sein. Das gilt vom 15. November bis 15. April – auch auf der Brennerautobahn bis Affi und im Stadtgebiet Bozen. Verstöße werden mit einem Bußgeld von 85 bis 338 Euro bestraft.

In Tschechien gibt es bei Schnee, Eis und Matsch oder allgemein bei Temperaturen unter 4 Grad C eine Winterreifenpflicht. Sie gilt immer vom 01. November bis 31. März. Pkw-Reifen müssen eine Mindestprofiltiefe von vier Millimetern haben. Wer mit falschem Reifen fährt, muss mit einem Bußgeld von 1.500 bis 2.500 Kronen rechnen (etwa 55 bis 92 Euro).

Schneeketten können in Frankreich, Italien, Österreich und der Schweiz von den Behörden örtlich angeordnet werden. Die Ketten müssen mindestens an den Antriebsrädern befestigt werden.

Quelle: ADAC


Diesen Beitrag empfehlen


Ähnliche Artikel zum Thema

Winterreifenpflicht: Ohne Winterreifen wirds teuer
Winterreifenpflicht: Bußgeld und Punkte bei Verstoß
Winterreifenpflicht nicht nur in Deutschland
Winterreifenpflicht in Europa - Übersicht
Winterreifenpflicht im Ausland: Wo welche Regelung gilt

Lesen Sie mehr aus dem Resort Verkehrsrecht