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Verkehrsrecht Winterreifenpflicht: Ohne Winterreifen wirds teuer

Auto & Recht


Winterreifenpflicht: Ohne Winterreifen wirds teuer

Verstoß gegen Winterreifenpflicht: 60 bis 80 Euro Bußgeld und 1 Punkt
60 bis 80 Euro Bußgeld und einen Punkt in Flensburg riskieren Autofahrer, die trotz winterlicher Straßenverhältnisse mit Sommerreifen unterwegs sind.
Verstoß gegen Winterreifenpflicht: 60 bis 80 Euro Bußgeld und 1 Punkt

Wer mit Sommerreifen auf Schnee einen Unfall hat, dem kann die Kaskoversicherung wegen grober Fahrlässigkeit die Leistung erheblich kürzen. Auch auf die Haftpflichtversicherung kann dies Auswirkungen haben. 60 bis 80 Euro Bußgeld und einen Punkt in Flensburg riskieren Autofahrer, die trotz winterlicher Straßenverhältnisse mit Sommerreifen unterwegs sind. Das Verbot betrifft auch die Fahrzeughalter: Ihnen droht laut ADAC eine Geldbuße von 75 Euro, wenn sie eine solche Fahrt anordnen oder zulassen.

Im europäischen Ausland sind die Strafen für Verstöße gegen die Winterreifenpflicht teils deutlich höher. In Tschechien etwa werden bis zu 92 Euro, in Frankreich 135 Euro und in Italien bis zu 338 Euro fällig. In Österreich kann das Bußgeld in besonders schweren Einzelfällen bis zu 5.000 Euro betragen.

Autofahrer müssen in Österreich von Anfang November bis 15 April bei winterlichen Straßenverhältnissen Winterreifen montiert haben. Ansonsten drohen im Regelfall 35 Euro Bußgeld. Österreich und Tschechien schreiben eine Profiltiefe von mindestens vier Millimetern vor, was der Empfehlung des ADAC auch für deutsche Autofahrer entspricht. Hierzulande Fordert der Gesetzgeber lediglich 1,6 Millimeter Profil.

Keine generelle Winterreifenpflicht gibt es in der Schweiz. Autofahrer riskieren aber Bußgelder, wenn sie auf verschneiten Straßen mit ungeeigneter Bereifung den Verkehr behindern. Bei einem Unfall mit Sommerreifen auf winterlichen Straßen droht dem Fahrer eine erhebliche Mithaftung.

In Tschechien gilt seit 01. November bis 31. März eine allgemeine Winterreifenpflicht.

In Frankreich werden Winterreifen situationsbedingt durch Schilder vorgeschrieben. Bei Unfällen mit Sommerreifen auf winterlichen Straßen droht dem Fahrer eine erhebliche Mithaftung.

Auch in Italien gibt es keine einheitliche Regelung: Hier entscheiden die lokalen Behörden häufig situationsabhängig. Eine Ausnahme ist Südtirol: Hier besteht bis 15. April eine generelle Winterreifenpflicht auf der Brennerautobahn (A22) und im Stadtgebiet Bozen. Bei winterlicher Witterung sind in ganz Südtirol Winterpneus vorgeschrieben.

Quelle: ADAC


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