Die Winterreifenpflicht auf deutschen Straßen sieht vor, dass Autofahrer etwa bei Schnee, Schneematsch oder Eisglätte mit Winterreifen unterwegs sein müssen. Wer sich nicht daran hält, muss seit vergangenem Jahr mit einem Bußgeld von 60 Euro und einem Punkt in Flensburg rechnen. Bei Behinderung drohen 80 Euro und ein Punkt. Im Falle eines Unfalls aufgrund falscher Bereifung kann dies wegen grober Fahrlässigkeit zu einer erheblichen Leistungskürzung durch die Kaskoversicherung führen. Bei der Regulierung des Schadens mit der Haftpflichtversicherung der Gegenseite droht dem mit Sommerreifen fahrenden Verkehrsteilnehmer unter Umständen eine Mithaftung.
Winterreifenpflicht in den Nachbarländern
Auch in vielen Nachbarländern gibt es laut ADAC für die Wintermonate oder bei winterlichen Straßenverhältnissen die Pflicht, mit Winterreifen zu fahren. Bei Zuwiderhandlungen drohen zum Teil hohe Bußgelder. Die Regel, wonach etwa bei Schnee, Schneematsch oder Eis nur mit Winterreifen gefahren werden darf, gilt neben Deutschland auch in Österreich und Luxemburg. Kroatien und Italien schreiben für viele Strecken von November bis April generell Winterreifen vor. In Südtirol betrifft dies beispielsweise die A22 (Brennerautobahn) und das Stadtgebiet von Bozen. Auch in Frankreich und der Schweiz kann eine solche Verpflichtung durch Beschilderungen ausgesprochen werden.
In Tschechien gilt zwischen 01. November und 31. März auf allen Straßen eine Winterreifenpflicht. Slowenien schreibt die Benutzung zwischen dem 15. November und dem 15. März sowie bei winterlichen Straßen vor. In Schweden gilt dies ebenfalls, sowie generell zwischen 01. Dezember und 31. März. In den Niederlanden, Polen, der Türkei, Irland und Großbritannien gibt es keine Regelungen. Wer dort in den Wintermonaten mit dem Auto unterwegs auch ohne gesetzliche Vorschrift Winter- oder Ganzjahresreifen aufzuziehen.
Quelle: ADAC