Im Bundesrat wird heute eine Novelle der Straßenverkehrsordnung behandelt – auch bekannt als "Winterreifen-Pflicht". TÜV SÜD weist in diesem Zusammenhang darauf hin, dass schon länger einige Regeln für Autofahrer gelten, die speziell im Winter greifen.
"Bei Kraftfahrzeugen ist die Ausrüstung an die Wetterverhältnisse anzupassen. Hierzu gehören insbesondere eine geeignete Bereifung und Frostschutzmittel in der Scheibenwaschanlage": Diese neue Regelung in der Straßenverkehrsordnung wird heute im Bundesrat behandelt. Nach einer Übergangsfrist könnte sie voraussichtlich ab Mai 2006 und dann eben für den nächsten Winter greifen. Verstöße sollen mit Bußgeldern geahndet werden.
Doch heute schon gelten einige witterungsabhängige Regeln in punkto Ausrüstung und Zustand des Fahrzeugs, die vor allem im Winter greifen und beim Nichtbeachten gleich was kosten. Größtes Manko in den Wintermonaten: Sehen und Gesehen werden. Schnee, Eis, Matsch, Schmutz und Salzreste beißen sich regelrecht an Scheinwerfern oder Rücklichtern fest – und das in der bekanntlich dunklen Jahreszeit. Die Lichter müssen regelmäßig gereinigt werden, am besten per Handwäsche, denn die Scheinwerferwaschanlagen werden mit der harten Kruste manchmal nicht mehr fertig. Verschmutze Beleuchtungseinrichtungen sind auch dem Gesetzgeber ein Dorn im Auge, bis zu 35 Euro Bußgeld können dabei fällig werden.
Ebenfalls ein Bußgeld droht den so genannten Guckloch-Fahrern: Wer sein Auto im Freien parkt, sollte die Scheiben frühmorgens ringsum von Eis und Schnee befreien und sich nicht nur ein kleines Sichtloch an der Windschutzscheibe kratzen. Passiert ein Unfall, kann das weitreichende rechtliche Konsequenzen haben, ganz zu schweigen von der Gefahr für sich andere. Laut Straßenverkehrsordnung ist der Fahrzeugführer nämlich verpflichtet, dass seine Sicht nicht „durch den Zustand des Fahrzeugs“ beeinträchtigt wird.
Ganz abgesehen von der Diskussion ums Tagfahrlicht herrscht schon heute Lichtpflicht am Tage, wenn es nämlich schneit, regnet oder nebelt und die Sicht dadurch sehr schlecht ist. Bis zu 40 Euro kostet es, wenn man bei dieser Witterung und der erheblichen Sichtbehinderung ohne Licht unterwegs ist.