Mit dem Ende der Sommerzeit gilt in Tschechien wieder die fünfmonatige Winter-Lichtpflicht. Laut ADAC müssen Kraftfahrer bei unserem östlichen Nachbarn vom 26. Oktober bis zum letzten Sonntag im März 2004 (28.3.) auch tagsüber mit Abblendlicht fahren. Wer gegen diese Regelung verstößt, riskiert ein Bußgeld von rund 35 Euro. Oft wird schon direkt hinter der Grenze kontrolliert.
Eine Winter-Lichtpflicht am Tage gibt es auch in Polen und Litauen. In Polen muss bereits seit 1. Oktober und bis Ende Februar mit Abblendlicht gefahren werden, in Litauen vom 1. November bis 1. März. Wer in Polen gegen die Licht-Regelung verstößt, hat 50 Euro Bußgeld zu berappen und auch in Litauen werden Lichtmuffel zur Kasse gebeten. Die genaue Höhe der Geldbuße wurde von Litauen nicht genannt.
Das ganze Jahr über müssen Kraftfahrer das Abblendlicht in folgen-den zehn Ländern eingeschaltet haben: Dänemark, Estland, Finnland, Island, Italien, Lettland, Norwegen, Schweden, Slowenien und Ungarn. In Finnland, Italien und Ungarn ist Licht am Tag allerdings nur auf Außerortsstraßen vorgeschrieben.
Auch wenn es in Deutschland für Autofahrer keine Lichtpflicht am Tage gibt, kann man auch hier einen "Lichtbeitrag" leisten: Bei geringfügig getrübter Sicht, bei Beginn der Dämmerung und bei Fahrten durch lange Waldstraßen und Alleen.