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Verkehrsrecht Lichtpflicht in Österreich ab Oktober 2005

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Lichtpflicht in Österreich ab Oktober 2005

Nach der Warnwestenpflicht für Kraftfahrer, führt Österreich voraussichtlich vom 01. Oktober 2005 an auch das sogenannte Tagfahrlicht ein.

Wie der ACE Auto Club Europa am Dienstag in Stuttgart mitteilte, stimmte der MINIsterrat der Alpenrepublik damit einer Forderung zu, die österreichische Verkehrssicherheitsverbände zuvor erhoben hatten. Die neue Regel schreibt vor, auch am helllichten Tag nur mit eingeschalteter Fahrzeugbeleuchtung zu fahren. Diese Pflicht gilt Inner- und Außerorts sowie zu jeder Jahreszeit, berichtete der Club. Allerdings wird es nach Informationen des ACE bei Missachtung der Vorschrift wahrscheinlich eine straffreie Übergangsregelung bis zum 01. März 2006 geben. Von da an werden bis zu 36 Euro Strafe fällig.

Unabhängig von dem österreichischen Vorstoß, befürwortet der ACE eine Pflicht zur Beleuchtung auch am Tage. Damit ließe sich die Zahl der Straßenverkehrsunfälle deutlich reduzieren. Der ACE verwies dazu auch auf europäischen Studien, wonach im Falle von Tagfahrlicht europaweit knapp zwei Millionen Straßenverkehrsunfälle jährlich vermieden werden könnten. Das bedeute 155.000 weniger Verletzte und 5.500 weniger Verkehrstote im Jahr.

Nach Angaben des ACE lehnt das BundesverkehrsMINIsterium in Berlin eine Lichtpflicht bislang ab. Neben Ungarn wäre Österreich erst das zweite nicht-skandinavische Land, in dem eine Lichtpflicht am Tage eingeführt würde. Im Bereich Verkehrssicherheit und Verkehrsrecht ist es nach Ansicht des ACE besser, gesamteuropäische Regelungen anzustreben, statt immer mehr unterschiedliche nationale Vorschriften einzuführen. Damit gerate Europa zu einem verkehrsrechtlichen Flickenteppich.


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