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Kfz-Versicherung wechseln
Wer seine Kfz-Versicherung wechseln möchte, sollte sich sputen: Da die meisten Verträge vom 01. Januar bis 31. Dezember laufen, muss das Kündigungsschreiben bis zum Stichtag 30. November 2006 bei der Versicherungsgesellschaft sein. Damit der Wechsel ohne Ärger klappt, sollten Autofahrer, so der Rat des ADAC, einige Regeln beachten: - Den alten Vertrag zum 01. Januar erst kündigen, wenn der neue unter Dach und Fach ist. Grund: Anbieter müssen bei der Haftpflichtversicherung zwar jeden Kunden akzeptieren und dürfen die Police grundsätzlich nicht verweigern. Bei der Teil- und Vollkasko sind Versicherer jedoch frei und dürfen Verträge auch ablehnen. Deshalb sollten Autofahrer vor einem Wechsel prüfen, ob der neue Versicherer den Vertrag in demselben Umfang akzeptiert, wie der augenblickliche Versicherer.
- Wenn bis zum Stichtag ausreichend Zeit bleibt, genügt für das Kündigungsschreiben ein einfacher Brief mit der Bitte um Bestätigung des Eingangs. Wird die Zeit bis Ende November knapp, sollte die Kündigung per Einschreiben/Rückschein abgeschickt werden, rät der ADAC.
- Wer den 30. November zur Kündigung verpasst, bekommt eine zweite Chance, wenn sich die Versicherungsprämie erhöht. Dieses außerordentliche Kündigungsrecht besteht auch, wenn die Versicherung durch eine Änderung der Typ- und Regionalklassen teurer wird. Die Erhöhung der Versicherungssteuer berechtigt nicht zur Sonderkündigung.
- Wer von der Vollkasko in die Teilkasko wechseln möchte, ist nicht in jedem Fall billiger dran. Wenn die Vollkasko schon mehrere Jahre bestand, ohne dass ein Schaden auftrat, kann die Vollkasko günstiger sein, da es in der Teilkasko keinen Schadenfreiheitsrabatt gibt.
- Die Selbstbeteiligung sollte bei der Vollkasko im Schadensfall bei 300 Euro liegen, in der Teilkasko bei 150 Euro. Liegt die Beteiligung höher, muss der Versicherte zu viele Schäden selber bezahlen.
- Vor dem Wechsel die Versicherungsbedingungen und -leistungen vergleichen. Billig ist nicht immer gut. Möglicherweise hat der aktuelle Versicherer inzwischen einen neuen Tarif, der günstiger ist als der bestehende. Dabei Angaben wie Fahrzeugnutzung, Zahl der Fahrer und jährliche Fahrleistung prüfen.
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Haftpflichtschäden von mehr als 14 Milliarden Euro wurden 2016 laut GDV ausgeglichen – ein sattes Plus gegenüber dem Vorjahr von 4,5 Prozent. Damit steigt auch das Umsatzpotenzial für Autohäuser. Mit der Online-Plattform Blue Button sorgt TÜV SÜD für reibungslose Abläufe und unterstützt Autohäuser dabei, den Schadenmarkt für sich zu erschließen. ...
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