Wer sein Fahrzeug länger schadenfrei fährt, wird bei der Kfz-Versicherung belohnt, denn in diesem Fall gewähren die Versicherer einen Schadenfreiheitsrabatt. Dadurch können die Beiträge deutlich gesenkt werden. Wie hoch der Rabatt ausfällt, hängt maßgeblich von der Einstufung in die jeweilige Schadenfreiheitsklasse ab. Wir erklären, wie das System funktioniert und worauf zu achten ist.
Nur bei Kfz-Haftpflicht und Vollkasko
Schadenfreiheitsrabatte gibt es grundsätzlich nur in der Kfz-Haftpflichtversicherung und in der Vollkaskoversicherung. In der Teilkaskoversicherung machen sie dagegen keinen Sinn, weil hier Schäden abgedeckt werden, auf die der Versicherungsnehmer keinen Einfluss hat. Der Schadenverlauf wird von der Versicherung jeweils zum Jahresbeginn für das abgelaufene Jahr neu eingestuft. Wenn in den letzten zwölf Monaten kein Schaden reguliert wurde, findet die Einstufung in die nächstbessere Schadenfreiheitsklasse statt. Sie ist meistens auch mit einem höheren Rabatt verbunden.
Es gibt insgesamt 35 jahresbezogene Schadenfreiheitsklassen, daneben noch einige "Sonderklassen". SF 35 bedeutet zum Beispiel eine Einstufung in die Schadensfreiheitsklasse mit 35 und mehr schadenfreien Kalenderjahren am Stück. Das ist gleichzeitig die Schadenfreiheitsklasse mit dem höchsten erzielbaren Rabatt (80 Prozent, der Beitragssatz liegt also nur noch bei 20 Prozent). Fahranfänger starten in der Schadenfreiheitsklasse 0 mit dem höchsten Beitragssatz und müssen sich dann Jahr für Jahr "hocharbeiten".
Wenn Schäden von der Versicherung reguliert werden, findet üblicherweise eine Rückstufung in die nächstschlechtere Schadenfreiheitsklasse statt. Höhere Beiträge sind die Konsequenz. Wichtig dabei zu wissen: für die Rückstufung ist nicht die Höhe eines Schadens relevant, sondern alleine die Anzahl der Schäden. Mehrere kleine Schäden können sich daher nachteiliger auswirken als ein großer Schaden. Viele Versicherer bieten ihren Kunden einen sogenannten Rabattschutz gegen einen Zusatzbeitrag an - oft erst ab SF 4. Bei einem oder zwei Schäden im Kalenderjahr findet dann trotzdem keine Rückstufung statt und/oder der bisherige Schadenfreiheitsrabatt kann trotzdem behalten werden. Im Falle eines Versicherungswechsels kann die bisherige Schadenfreiheitsklasse in der Regel ohne Probleme zur neuen Versicherung mitgenommen werden.
Wie Fahranfänger sparen
Gerade für Fahranfänger kann die Kfz-Versicherung wegen der "schlechten" Einstufung eine echte finanzielle Belastung sein. Die Versicherer bieten hier oft Sonderregelungen, mit denen sich sparen lässt. So besteht vielfach die Möglichkeit, das Fahrzeug des Fahranfängers als Zweitwagen eines Elternteils zu versichern und dafür den Zweitwagenrabatt zu nutzen. Erwirbt der Fahranfänger später ein eigenes Fahrzeug und ist bis dahin schadenfrei gefahren, findet gleich eine Einstufung in eine günstigere Schadenfreiheitsklasse statt.