Der italienische Gesetzgeber hat die Strafen für Fahrten unter Alkohol- und Drogeneinfluss drastisch verschärft. Laut Angaben des ADAC drohen bei Trunkenheitsfahrten mit einer Blutalkoholkonzentration (BAK) von über 1,5 Promille die Beschlagnahme und Enteignung des Fahrzeugs sowie hohe Geldstrafen (bis 6.000 Euro) und Haft. Das italienische Parlament muss der Verordnung vom 27. Mai 2008 allerdings noch zustimmen.
Bereits bei einer BAK von 0,5 bis 0,8 Promille wird der Geldbeutel um bis zu 2.000 Euro entlastet. Ab 0,8 Promille kommen zu den höchstens 3.200 Euro Geldstrafe noch max. 6 Monate Haft hinzu. Die Haftstrafen werden allerdings bei Ersttätern meist zur Bewährung ausgesetzt. Bei einem Anteil von über 1,5 Promille Alkohol im Blut wird zusätzlich das Kraftfahrzeug sofort beschlagnahmt. Die gerichtliche Enteignung wird angeordnet, wenn es sich bei dem alkoholisierten Fahrer um den im Fahrzeugschein eingetragenen Halter des Kfz handelt.
Im Falle einer Kontrolle sollte sich der Fahrer auf keinen Fall weigern, einen Alkoholschnelltest durchzuführen. Ansonsten können die Behörden laut Gesetz von einer BAK von über 1,5 Promille ausgehen und dementsprechend hohe Strafen verhängen.
Von einer Kfz-Beschlagnahme betroffene ADAC-Mitglieder sollten sich unverzüglich an einen ADAC-Vertrauensanwalt richten. Er überprüft, ob der Alkoholtest korrekt durchgeführt worden ist und vertritt den Fahrer vor Gericht.
Der ADAC rät allen Italienreisenden dringend, die dortigen Verkehrsvorschriften und Verordnungen einzuhalten. Grundsätzlich gilt bei allen Auslandsfahrten: Nur nüchtern hinters Steuer setzen, dann kommt man sicher und unbehelligt ans Ziel.
Quelle: ADAC