Ab sofort sind nach ADAC-Informationen Verkehrsverstöße in Italien nachts teurer als tagsüber. Bis zu einem Drittel höhere Bußgeldbeträge werden bei bestimmten Zuwiderhandlungen zwischen 22 Uhr abends und 7 Uhr morgens erhoben. Damit soll die hohe Zahl der Nachtunfälle vermindert werden.
Pkw und Motorräder, die mit 11 bis 40 km/h zu schnell unterwegs sind, zahlen tagsüber 155 Euro, nachts 207 Euro. Wer zu nah auffährt, muss zwischen 7 und 22 Uhr 38 Euro berappen, ab 22 Uhr werden in Italien dafür 51 Euro fällig.
Stark alkoholisierte (1,5 Promille oder mehr Blutalkoholkonzentration) oder unter Drogeneinfluss stehende Fahrer werden besonders deutlich zur Kasse gebeten. Das Mindestbußgeld von 1.500 Euro tagsüber beträgt nachts 2.000 Euro. Generell wird bei Tag und bei Nacht ein Fahrverbot von einem bis 2 Jahren verhängt und eine Konfiszierung sowie Zwangsversteigerung des Fahrzeuges angeordnet, wenn das Fahrzeug Eigentum des Fahrers ist. Dies gilt auch für deutsche Verkehrssünder.
Quelle: ADAC