Willkommen bei Autosieger.deAutosieger.de - Das Automagazin
Autosieger.de - Das Automagazin
Autoübersicht
Automodelle
Autoratgeber
Autotests
Autonews
Autoservice
Facebook
28.11.2024, 16:25 Uhr

Kooperation

Luftfahrtmagazin.de

Lieblingsfriseur.de

Deutsche Verkehrswacht

Themen | Kategorien
Autosieger-Nachrichten nach Themen sortiert:


Nachrichten nach Kategorien geordnet:

Auto News


Verkehrsrecht Gefahr Autokorsos: Bereits mehrere Unfälle mit Verletzten

Auto & Recht


Gefahr Autokorsos: Bereits mehrere Unfälle mit Verletzten

Die Fußball-Europameisterschaft ist in vollem Gange und die Autokorsos schlängeln sich seit letztem Wochenende wieder durch die deutschen Großstädte. Dabei kam es am Samstag zu mehreren Unfällen mit Verletzten. Der ADAC weist nochmals darauf hin, dass auch im Autokorso bei Schrittgeschwindigkeit unbedingt die Verkehrsregeln eingehalten werden müssen. Rote Ampeln überfahren oder Alkohol am Steuer sind auch in Feierlaune tabu.

Wer sich aus Fenstern oder Schiebedach lehnt, um große Fahnen besser schwingen zu können oder sich gar auf die Motorhaube setzt, gefährdet nicht nur sich und seine Gesundheit, sondern im Falle eines Unfalls auch seine Versicherungsansprüche. In solchen Fällen kann ein Mitverschulden an den eigenen Verletzungen angenommen werden, was die Leistung der Versicherung mindern würde. Zur eigenen Sicherheit rät der ADAC, auch bei Schrittgeschwindigkeit im Autokorso besser angeschnallt zu bleiben. Bei einem Unfall während des Autokorsos haftet die Haftpflichtversicherung des Unfallverursachers. So haben auch Mitinsassen im Fahrzeug gegebenenfalls Ansprüche gegen die Versicherung.

Streng genommen sind Autokorsos eigentlich gar nicht erlaubt. Laut StVO (§30) ist bei der Benutzung von Fahrzeugen unnötiger Lärm sowie unnützes Hin- und Herfahren verboten. Aber: Die Polizei drückt während der EM erfahrungsgemäß beide Augen zu.

Auch im Autokorso bei Schrittgeschwindigkeit müssen die Verkehrsregeln unbedingt eingehalten werden. Rote Ampeln überfahren oder Alkohol am Steuer sind auch in Feierlaune tabu.

Quelle: ADAC

Speziell zu diesem Artikel könnte Sie interessieren:


Diesen Beitrag empfehlen


Ähnliche Artikel zum Thema

Restalkohol - die unterschätzte Gefahr

Lesen Sie mehr aus dem Resort Verkehrsrecht