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Verkehrsrecht Restalkohol - die unterschätzte Gefahr

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Restalkohol - die unterschätzte Gefahr

Alkohol und Autofahren – dass das nicht zusammenpasst, wissen die meisten Menschen und weichen nach der Karnevalsfeier auf alternative Verkehrsmittel aus. Die Gefahr durch Restalkohol am darauf folgenden Morgen unterschätzen laut ADAC jedoch die meisten Autofahrer und setzen sich mit reinem Gewissen hinters Steuer. Aber: Wer einen Fahrfehler begeht, den Verkehr gefährdet oder gar einen Unfall verursacht, muss schon ab 0,3 Promille Blutalkohol mit einer Strafe und Führerscheinentzug rechnen. Übermüdung und der große Kater beeinflussen das Reaktionsvermögen zusätzlich negativ.

Je nach Konstitution, Größe und Gewicht vertragen Menschen Alkohol völlig unterschiedlich. Eine Beispielrechnung zeigt die Gefahr: Ein Mann mit 80 kg Gewicht trinkt von 20 Uhr bis ein Uhr morgens pro Stunde je einen halben Liter Bier und je einen Schnaps. Dann hat er rund 1,55 Promille im Blut. Würde er jetzt noch fahren, gäbe es eine Geld- oder Freiheitsstrafe, 3 Punkte im Fahreignungsregister, mindestens sechs Monate Führerscheinentzug, und vor der Wiedererteilung des Führerscheins wird möglicherweise eine medizinisch-psychologische Untersuchung (MPU) angeordnet.

Auch beim Versicherungsschutz gibt es Probleme: Es droht ein Regress in der Kfz-Haftpflichtversicherung bis 5.000 Euro und eine vollständige bzw. teilweise Leistungskürzung in der Kaskoversicherung. Erst gegen 14 Uhr kann dieser Mann damit rechnen unter 0,3 Promille im Blut zu haben.

Solche Promilleberechnungen können aber immer nur einen Orientierungswert bieten, denn der menschliche Körper ist keine Maschine. Wie stark der Alkohol einen Menschen beeinflusst, hängt auch von der jeweiligen Tagesform ab, ob er beispielsweise etwas gegessen hat oder akut erkrankt ist.

Wundermittel oder Promille-Abbau-Beschleuniger gibt es nicht. Der Körper lässt sich nicht austricksen und baut pro Stunde nur etwa 0,1 Promille ab. Da helfen weder Schlaf, schwitzen, Kaffee trinken oder duschen. Von Medikamenten sollten Autofahrer erst recht die Finger lassen, weil deren Wirkstoffe verheerende Wechselwirkungen auslösen können.

Für Personen vor Vollendung des 21. Lebensjahres und ältere Fahranfänger in der Probezeit gilt nach wie vor null Promille. Für Radfahrer hat die Rechtsprechung die absolute Fahruntüchtigkeit auf 1,6 Promille festgelegt. Erreicht ein Fahrradfahrer diesen Wert, begeht er eine Straftat.

"Alkohol und Drogen" ist das Februar-Schwerpunktthema in der ADAC Verkehrssicherheitsaktion "2015 – ja sicher!", mit der der Automobil-Club in diesem Jahr die Verkehrssicherheit in Deutschland weiter verbessern will. Ziel der Initiative ist, allen Verkehrsteilnehmern zu verdeutlichen, dass jeder Einzelne schon mit kleinen Maßnahmen einen Beitrag zur Verbesserung der Sicherheit auf den Straßen leisten kann.

Quelle: ADAC

 
Alkoholtest: Gefahr Restalkohol


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