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Recht Fahrerlaubnis aus dem Ausland

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Fahrerlaubnis aus dem Ausland

Gewiefte Alkohol- und Drogensünder, denen in Deutschland die Fahrerlaubnis entzogen wurde, tricksen immer wieder deutsche Behörden aus. Sie erwerben im angrenzenden Ausland einen neuen Führerschein, um so die ungeliebte und in Deutschland umstrittene Medizinisch-Psychologische Untersuchung (MPU) zu umgehen. "Diesen Führerscheinflüchtlingen sollte das Handwerk gelegt werden", so ADAC-Präsident Peter Meyer. "Ein solches Vorgehen gefährdet die Verkehrsicherheit und ist nicht hinnehmbar."

In Deutschland werden jährlich rund 111.000 MPU durchgeführt. Die meisten Probanden (circa 63 Prozent) kommen wegen "Alkoholmissbrauch", dem seit Jahren häufigsten Untersuchungsanlass. Drogen- und Medikamentensüchtige bilden mit 15 Prozent die zweitgrößte Gruppe. Angesichts solcher Zahlen und der bekanntermaßen hohen "Durchfallquote" bei der MPU verwundert es nicht, dass zahlreiche MPU-Kandidaten die Lösung ihres Führerscheinproblems im Erwerb einer Fahrerlaubnis im EU-Ausland sehen. "Dieses Schlupfloch muss schleunigst auf europäischer Ebene geschlossen werden", so ADAC-Präsident Meyer: "Wenn dazu eine EU-weite Führerscheinregelung erForderlich ist, bei der alte Führerscheine in fälschungssichere Dokumente umgetauscht werden müssen, ist dies ein akzeptabler Preis für mehr Sicherheit auf unseren Straßen." Noch wichtiger ist es aus Sicht des ADAC allerdings, europaweit einheitliche Voraussetzungen für die Wiedererteilung der Fahrerlaubnis zu schaffen.

Bis eine solche Maßnahme greift, müssen Lösungen auf nationaler Ebene gefunden werden. Das heute in München stattfindende ADAC-Rechtsforum wird unter Beteiligung von Experten aus Justiz, Verwaltung und Politik Lösungsvorschläge erarbeiten.

Der Europäische Gerichtshof (EuGH) hat 2004 (DAR 2004, 333) entschieden, dass Führerscheine aus EU-Ländern "ohne jede weitere Formalität" in Deutschland anerkannt werden müssen. Es darf künftig von den deutschen Behörden nicht mehr überprüft werden, ob der Führerscheinbewerber seinen Wohnsitz mindestens 185 Tage im Prüfungsland hatte, wie dies Vorschrift ist. Ob deutsche Behörden ein weitergehendes Prüfungsrecht haben, ist umstritten. Die EuGH-Entscheidung hat auch die Frage aufgeworfen, ob deutsche Vorschriften mit EU-Recht vereinbar sind. Nach obergerichtlicher Rechtsprechung können die Führerscheinbehörden bei weiter bestehenden Eignungszweifeln die Anerkennung des ausländischen Führerscheins ablehnen und eine MPU verlangen.


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