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Info Krankhafte Müdigkeit kann Erlangung der Fahrerlaubnis in Frage stellen

Auto & Recht


Krankhafte Müdigkeit kann Erlangung der Fahrerlaubnis in Frage stellen

Chronisch kranke Schlafmützen müssen möglicherweise schon bald das Steuer aus der Hand geben. Zuvor will der Gesetzgeber die vielen müden Chauffeure aber per Verordnung wach rütteln. Die Lage ist ernst. Immer mehr Autofahrer leiden offenbar unter dem von krankhafter Müdigkeit ausgelösten Sekundenschlaf. Wie der ACE Auto Club Europa am Samstag in Stuttgart berichtete, plant das BundesverkehrsMINIsterium eine Ergänzung der Fahrerlaubnisverordnung. In die amtliche Beurteilung der Fahreignung soll demnach künftig auch der Punkt Tagesschläfrigkeit aufgenommen und dieses Krankheitsbild speziell definiert werden.

Konsequenz: Bei Schlafstörungen in Verbindung mit "auffälliger Tagesschläfrigkeit" kann die gesundheitliche Eignung als Voraussetzung zur Erlangung der Fahrerlaubnis in Frage gestellt werden. Laut ACE hat der Gesetzgeber dabei insbesondere Lkw-, Bus- und Taxifahrer im Visier. Diese müssen sich schon heute regelmäßig medizinischen Untersuchungen zur Feststellung ihrer Fahrtüchtigkeit unterziehen.

Nach Angaben des Clubs beruft sich das BundesverkehrsMINIsterium bei seiner Gesetzesinitiative auf Studien, wonach der Anteil ermüdungsbedingter Unfälle deutlich höher liegt als derjenige der amtlichen Unfallstatistik (2005: 1.780 Unfälle wegen Übermüdung). Die Bundesanstalt für Straßenwesen (BASt) hat laut ACE festgestellt, dass Übermüdung die zweithäufigste Unfallursache im Lkw-Güterverkehr ist.

Der Club verweist auch auf Unfallforschungsergebnisse der deutschen Versicherungswirtschaft. Danach werden 24 Prozent der Lkw-Unfälle durch Einschlafen verursacht. Der Anteil der darin verwickelten Berufskraftfahrer sei entsprechend hoch. Das habe aber nicht immer etwas mit der auch in der Reisebusbranche üblichen Missachtung von Lenk- und Ruhezeiten zu tun, betonte der ACE. Verkehrsmediziner gingen vielmehr von einer hohen Anzahl der an krankhaften Schlafstörungen leidenden Personen aus. Sie stellten ein Verkehrssicherheitsrisiko dar.

Unter behandlungsbedürftigen Schlaf-Wach-Störungen leiden schätzungsweise mehr als 10 Prozent der deutschen Bevölkerung, zitierte der ACE entsprechende Angaben der Deutschen Gesellschaft für Schlafforschung und Schlafmedizin. Ein Großteil dieser Störungen bleibe unerkannt, weil die damit verbundenen nächtlichen Atemstillstände vielfach nicht bemerkt werden. Patienten mit derartigen Erkrankungen haben aufgrund übermäßiger Tagesschläfrigkeit ein erhöhtes Unfallrisiko.

Der ACE geht davon aus, dass bei Zustimmung des Bundesrates die geplante Änderung der Fahrerlaubnisverordnung noch in diesem Sommer in Kraft treten kann. Der Club sieht ebenso wie der Gesetzgeber Handlungsbedarf: Einschlafen am Steuer ist häufige Ursache für schwere und vielfach tödliche Unfälle. Krankhafte Müdigkeit kann die gesundheitliche Eignung zum Führen eines Kraftfahrzeugs beeinträchtigen, warnte der ACE.


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