Der ADAC lehnt die von der Koalition beschlossene Streichung der Pendlerpauschale für die ersten 20 Entfernungskilometer zwischen Wohnung und Arbeitsstätte bei der Einkommensteuer entschieden ab. "Eine solche Maßnahme ist nicht nur angesichts der heute von Arbeitnehmern erwarteten Mobilität und Flexibilität arbeitsmarktpolitisch kontraproduktiv, sondern bedeutet gleichzeitig auch eine ungerechte Benachteiligung von Berufspendlern", so ADAC-Präsident Peter Meyer anlässlich der Hauptversammlung des Automobilclubs in Berlin.
Nach Auffassung des ADAC müssen Arbeitswegkosten, die zur Einkommenserzielung erForderlich sind, bei der Bemessung des zu versteuernden Einkommens weiterhin grundsätzlich in vollem Umfang berücksichtigt werden. Die von der Koalition geplante Neudefinition der Arbeitswegkosten als außergewöhnliche Belastung statt wie bisher als Werbungskosten ist steuersystematisch in keiner Weise nachvollziehbar.
"Die große Koalition betreibt leider weiterhin eine konsequente Politik gegen die individuelle Mobilität", so Meyer. "Autofahrer sind nach wie vor die Melkkühe der Nation, sie werden ausgenommen und abgezockt."
Im Übrigen bedeutet diese Neuregelung auch, dass Arbeitnehmer, die auf dem Weg zur Arbeit einen Unfall verursachen, die Reparaturkosten nicht mehr steuerlich geltend machen können. Auch das ist eine ungerechtfertigte Benachteiligung.