Ab 01. Mai dürfen neu zugelassene Nutzfahrzeuge und Omnibusse europaweit nur noch mit digitalen Tachografen ausgerüstet sein – die alte Tachoscheibe hat dann endgültig ausgedient. Die Regelung gilt für Nutzfahrzeuge ab 3,5 t zulässiges Gesamtgewicht oder Omnibusse mit mehr als neun Sitzplätzen. Jeder Fahrer braucht für den Digitaltacho eine eigene Fahrerkarte, daneben gibt es für seinen Arbeitgeber eine Unternehmenskarte sowie Werkstattkarten.
Allerdings ist für die Fahrerkarte ein Führerschein im EU-Kartenformat nötig – der "alte graue Schein" kann ebenso wenig wie der rosa Führerschein in Papierform verwendet werden. "Fahrer, die in den nächsten Monaten eine Fahrerkarte brauchen, sollten zunächst bei Ihrer Führerscheinbehörde einen neuen Kartenführerschein beantragen", empfiehlt Marcellus Kaup von TÜV SÜD Auto Service. Erst wenn ein EU-Kartenführerschein vorliegt, kann eine Fahrerkarte ausgehändigt werden, die dann für fünf Jahre gültig ist.
Fahrer, Fuhrparks und Werkstätten können die Anträge bei den Service-Centern von TÜV SÜD stellen. Antragsformulare gibt es vor Ort oder im Internet unter www.tuev-sued.de. Dort gibt es zudem alle wichtigen Infos rund um die neuen Karten.