Deutschlandweit startet die Übergangsphase zum digitalen Tachografen: Lkw und Omnibusse dürfen ab 05. August 2005 mit digitalen Tachos ausgerüstet werden, ab 05. August 2006 ist der Digitaltacho in neuen Nutzfahrzeugen europaweit Pflicht. Mit der Umsetzung einer entsprechenden EU-Vorschrift zielt der Gesetzgeber auf die bessere Einhaltung der Lenk- und Ruhezeiten ab.
Drei Monate vorher, am 06. Mai 2005, beginnt die Ausgabe der erForderlichen Kontrollgerätekarten - in Baden-Württemberg und Bayern gibt es diese an über 200 Service-Centern von TÜV SÜD: Jeder Fahrer braucht zum Betrieb des Digitaltachos eine persönliche Fahrerkarte, zusätzlich gibt es Karten für das Fuhrunternehmen sowie Werkstätten. Der Digitaltacho zeichnet auf der Karte die Einsätze des Fahrers mit Lenkzeiten, Wegstrecke, Pausen etc. auf. Mit einem Übergangszeitraum von mehreren Jahren (es besteht derzeit keine Nachrüstpflicht) hat die bekannte Tachoscheibe damit ausgedient.
TÜV SÜD hat fast alle seine Service-Center in Baden-Württemberg und Bayern für die Kartenausgabe ausgerüstet. Damit ist sichergestellt, dass alle Interessenten ortsnahe Ausgabestellen erreichen. Noch in der Übergangsfrist rechnet der TÜV bereits mit über 30.000 Karten-Anträgen.