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Recht Manipulationen am Tacho strafbar

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Manipulationen am Tacho strafbar

"Käufer von gebrauchten Kraftfahrzeugen müssen sich auf den angezeigten Tachostand verlassen können. Menschen, die, um eigene Vorteile zu erzielen, bedenkenlos Sicherheit und Leben anderer in Gefahr bringen, werden ab heute hart bestraft", sagte BundesverkehrsMINIster Dr. Manfred Stolpe in Berlin. Heute ist die dazu notwendige Änderung des Straßenverkehrsgesetzes und anderer straßenverkehrsrechtlicher Vorschriften in Kraft getreten.

Damit werden zwei neue Straftatbestände geschaffen. "Zum einen wird künftig das Manipulieren des Tachokilometerstandes unter Strafe gestellt. Zum anderen wird auch das gefährliche Rasen von schweren Lkw und Bussen auf den Straßen strafbewehrt, wenn dies durch ein bewusstes Manipulieren an Geschwindigkeitsbegrenzern ermöglicht wird", so der BundesverkehrsMINIster. Er verwies in diesem Zusammenhang nochmals auf den schweren Busunfall in Lyon von vor zwei Jahren.

Damals, so die Untersuchungsergebnisse, verunglückte der Bus auf regennasser Straße und bei schlechter Sicht und fuhr zeitweise weit über 110 km/h. Möglich wurde dies, weil der Geschwindigkeitsbegrenzer außer Betrieb gesetzt worden war.

"Betrügerische Verfälschungen von Wegstreckenzählern fügen den Käufern von Gebrauchtwagen jährlich viele Millionen Euro Schaden zu. Es handelt sich dabei um keine Kavaliersdelikte. Beim Ausschalten der Geschwindigkeitsbegrenzer werden sogar Gefahrensituationen für Leib und Leben der Reisenden in Kauf genommen. Deshalb ist die heute in Kraft getretene Rechtsänderung ein Beitrag zum Verbraucherschutz und für die Verkehrssicherheit", sagte Stolpe.

Wer Tachos manipuliert, um den Eindruck zu erwecken, ein Fahrzeug habe bei weitem weniger Kilometer auf dem Buckel, muss künftig mit bis zu einem Jahr Gefängnis oder einer entsprechenden Geldstrafe rechnen. Der ADAC, der diese Gesetzesänderung schon seit langem geFordert hat, ist sicher, dass damit Betrügereien mit manipulierten Tachometern ein wirksamer Riegel vorgeschoben wurde. Erste Erfolge des neuen Gesetzes sind auch schon sichtbar: Zwei führende deutsche Anbieter auf dem Gebiet der Tachojustierung sind mit ihrem Firmensitz in die Niederlande ausgewichen. Dort ist das Tachotricksen noch legal. Auch die Werbung für diese fragwürdige Dienstleistung ist deutlich zurückgegangen.

Trotzdem wird es noch Jahre dauern, bis man sich beim Gebrauchtwagenkauf wieder auf den angezeigten Kilometerstand verlassen kann. Der Altbestand von Fahrzeugen, an denen bereits manipuliert wurde ist auf Jahre hinaus riesig.

Der ADAC warnt übrigens gleichermaßen Werkstätten und Autofahrer, bei der Reparatur eines defekten Tachos nachträgliche Korrekturen vorzunehmen. Auch das ist nach dem Gesetz künftig verboten.

Wer einen defekten Kilometerzähler nicht gleich reparieren lässt, macht sich zwar noch nicht strafbar. Der ADAC warnt aber Werkstätten und Autofahrer bei der Reparatur eines defekten Tachos nachträgliche Korrekturen vorzunehmen. Auch dies ist nach dem Gesetzeswortlaut streng genommen verboten.


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