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Abschleppen
Kommt es aber zu einem Unfall, können nach Erfahrungen des ADAC aus Freunden oder Bekannten schnell erbitterte Gegner werden. Um das Risiko beim Abschleppen möglichst gering zu halten, hat der Gesetzgeber feste Regeln vorgeschrieben. Der ADAC hat die wichtigsten zusammengestellt: - Abgeschleppt werden darf nur ein Fahrzeug, das fahruntüchtig ist und an Ort und Stelle nicht repariert werden kann. Das Pannenfahrzeug muss nicht unbedingt angemeldet oder versichert sein. Probleme kann es allerdings geben, wenn das nicht versicherte Fahrzeug dem Zugfahrzeug auffährt
Probleme kann es allerdings geben, wenn das nicht versicherte Fahrzeug dem Zugfahrzeug auffährt - Die Abschleppstrecke sollte so kurz wie möglich sein, und nur bis zur nächsten Werkstatt oder Garage führen.
- Bei einer Panne auf der Autobahn darf nur bis zur nächsten Ausfahrt abgeschleppt werden. Dies gilt auch, wenn der Weg zum Zielort über die Landstraße weiter ist.
- An beiden Fahrzeugen muss die Warnblinkanlage eingeschaltet werden.
- Der Fahrer des abschleppenden Wagens benötigt einen Führerschein der Klasse B (früher Klasse 3), der des Pannenfahrzeugs kann ohne Fahrerlaubnis ans Steuer. Der Gesetzgeber verlangt aber, dass sich nur erfahrene Autofahrer an das Steuer eines Fahrzeugs setzen dürfen.
- Motorräder, auch solche mit Beiwagen, dürfen nicht abgeschleppt werden.
Damit die Abschleppfahrt möglichst reibungslos über die Bühne geht, sollten nach einem Rat des ADAC beide Fahrer vor dem Start unbedingt Verständigungs-Signale vereinbaren.
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