Gerät ein Autofahrer in eine Notsituation und bleibt er mit seinem Fahrzeug unfreiwillig liegen, darf er abgeschleppt werden. Was ist in einer solchen Situation erlaubt? Wie schleppt man richtig ab? Die Deutsche Verkehrswacht hat Regeln und Verhaltenstipps zusammengestellt, an denen sich Betroffene orientieren können.
"Ein Fahrzeug, das auf einer Fahrt plötzlich seinen Geist aufgibt, kann rasch zu einer Gefahr werden. Der Fahrzeugführer ist gut beraten, einen kühlen Kopf zu bewahren und nicht hektisch und nervös zu reagieren", so Kurt Bodewig, Präsident der Deutschen Verkehrswacht und BundesMINIster a.D.
Zügig aus der Notsituation herauszukommen ist das Wichtigste, wobei immer auf die eigene und auch auf die Sicherheit anderer Verkehrsteilnehmer zu achten ist. Hier Schritt für Schritt eine Anleitung:
- Bei Motorschaden sofort Warnblinklicht einschalten und damit andere Verkehrsteilnehmer informieren.
- Den Wagen nach Möglichkeit an den äußeren Straßenrand rollen lassen, ohne dabei sich oder andere Verkehrsteilnehmer zu gefährden.
- Auf die verkehrsarme oder verkehrsfreie Straßenseite hin aus dem PKW steigen, dabei umgehend Warnweste anlegen und Warndreieck aufstellen. Einen Abschleppdienst anrufen.
- Sollte es nicht möglich sein, einen Abschleppdienst zu benachrichtigen, kann ein anderer Kraftfahrer beim Abschleppen helfen. Der Führer des liegen gebliebenen Fahrzeugs sollte sich in der Betriebserlaubnis seines Wagens nochmals versichern, ob er auf Besonderheiten achten muss.
Beispielsweise gilt für Automatik-Wagen, dass die maximale Geschwindigkeit beim Abschleppen 50 km/h nicht überschritten und die Abschleppstrecke nicht länger als 50 km sein darf. Grundsätzlich sollten sich Abschlepper und Abgeschleppter auf ein sehr nahes Ziel verständigen und ihre Geschwindigkeit an die Verkehrsdichte und andere situative Gegebenheiten anpassen.