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Verkehrssünden Bußgelder in Italien zum 6. Mal angehoben

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Bußgelder in Italien zum 6. Mal angehoben

Zum sechsten Mal innerhalb von 10 Jahren hat Italien seine Bußgeldsätze für Verkehrsverstöße angehoben. Damit hält das beliebte Reiseland südlich der Alpen an der alle zwei Jahre praktizierten Verteuerung fest. Seit 1993 die Neufassung des Straßenverkehrsgesetzes "Codice della Strada" in Kraft getreten ist, verteuerten sich die Verwarnungs- und Bußgelder bis heute um rund 38 Prozent. Begründet wird diese turnusmäßige Anhebung mit dem im Land üblichen Anstieg der Lebenshaltungskosten.

Ab sofort kosten Geschwindigkeits-Überschreitungen um mehr als 10 km/h mindestens 143 Euro (bisher waren es 137,55 Euro). Autofahrer, die mit mehr als 40 km/h zu schnell in eine Radarfalle tappen, zahlen jetzt mindestens 357 Euro (bisher 343,35), 1993 lag der Mindest-Bußgeldbetrag noch bei umgerechnet 258 Euro. Die Verwarnungsgelder für einfache Parkverstöße wurden jetzt auf mindestens 35 und höchstens 143 Euro, für schwer wiegende Parksünden (beispielsweise unberechtigtes Parken auf Behinderten-Parkplätzen) auf mindestens 71 und höchstens 286 Euro heraufgesetzt. Bisher lagen die Bußgeldbeträge zwischen 33,60 und 137,55 Euro sowie zwischen 68,25 und 275,10 Euro.


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