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Verkehrsrecht Unfall mit Auslands-PKW

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Unfall mit Auslands-PKW

Immer wieder werden Autofahrer in Deutschland schuldlos in einen Unfall mit einem im Ausland zugelassenen Fahrzeug verwickelt. Um Schwierigkeiten bei der Schadensabwicklung zu vermeiden, rät der ADAC dem Geschädigten, sich in einem solchen Fall vom Fahrer des ausländischen Kraftfahrzeugs unbedingt das Doppel oder eine Kopie des Kfz-Versicherungsdokuments geben zu lassen. Besitzt der ausländische Unfallverursacher nur das Original oder will beziehungsweise kann er keine Versicherungsangaben machen, sollte man die Polizei rufen. Die Ordnungshüter können dann eine Kopie anfertigen oder aber die Richtigkeit der aufgenommenen Versicherungsdaten bestätigen. Dies ist wichtig, weil die Zulassungsstellen einiger Länder keine Angaben zur Versicherung dort gemeldeter Fahrzeuge gespeichert haben. Außerdem geht es mit der Schadensregulierung schneller, wenn man weiß, dass Versicherungsschutz besteht.

Darüber hinaus rät der Automobil-Club am Unfallort den "Europäischen Unfallbericht" auszufüllen und vom Unfallgegner unterschreiben zu lassen. So sind die Angaben des Geschädigten dokumentiert und können langwierige Nachfragen im Ausland vermieden werden. Es empfiehlt sich, dieses mehrsprachige Formular, das man in den ADAC-Geschäftsstellen kaufen kann, stets dabei zu haben. In jedem Fall aber sollten Kfz-Kennzeichen und Nationalitätszeichen sowie Fahrer- und Halterdaten notiert werden. Auch Angaben aus dem Reisepass oder dem Personalausweis zur Person des Unfallbeteiligten sind hilfreich. Ratsam ist es ferner, Blechschäden zu fotografieren und Zeugenanschriften festzuhalten.

Unfallschäden, die von ausländischen Kraftfahrzeugen in Deutschland verursacht werden, können über das Deutsche Büro Grüne Karte e. V. in 20095 Hamburg, Glockengießerwall 1, abgewickelt werden.


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