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Verkehrsrecht Änderungen von Steuer- und Bußgeld-Vorschriften für 2005

Auto & Recht


Änderungen von Steuer- und Bußgeld-Vorschriften für 2005

Schlechte Aussichten für rasende Drängler, bessere Zeiten für saubere Diesel – das neue Jahr bringt eine Reihe geänderter Vorschriften und damit jede Menge Zündstoff für Kraftfahrer.

Der ACE Auto Club Europa veröffentlichte einen Katalog mit den wichtigsten Änderungen für 2005.

Den Besitzern betagter Autos wird es vermutlich sauer aufstoßen: Die Kraftfahrzeugsteuer für Personenwagen mit Benzinmotoren in der älteren Schadstoffklasse Euro 1 steigt von bisher 10,84 Euro pro Jahr und 100 Kubikzentimeter auf 15,13 Euro. Wie der ACE berechnete, entspricht dies einem Plus von satten 40 Prozent. Entsprechende Diesel verteuern sich von 23,06 auf 27,35 Euro - ebenfalls ein Plus von fast 20 Prozent. Für noch ältere Modelle sind schon länger besonders hohe Steuern fällig - die Sätze steigen zum 01. Januar 2005 ebenfalls um runde 20 Prozent.

Die höhere Steuer bittet die Besitzer älterer Modelle kräftig zur Kasse. Ein VW Golf mit 1,6-l-Benzinmotor der Schadstoffklasse Euro 1, so der ACE, kostet ab Anfang 2005 über 242 Euro jährlich an Kraftfahrzeugsteuer, bislang waren es 173. Für einen 1,9-Liter-Diesel ebenfalls in Schadstoffklasse Euro 1 werden fast 520 Euro fällig, bisher waren es 418 Euro. Allzu viele freilich treffen die "Steuern für Stinker" nicht mehr: Euro 1 stirbt langsam aus, Vehikel ohne Katalysator haben bereits Seltenheitswert.

Mit dem neuen Jahr entfallen alle Steuerprämien, die bei Erstzulassung bis 31. Dezember 2004 für besonders schadstoffarme EU4- oder D4-Modelle gewährt wurden. Sie fahren mit dieser Prämie einige Zeit streuerfrei - aber höchstens bis zum 31. Dezember 2005: Hier verfällt die Steuerfreiheit, auch wenn der Betrag noch nicht aufgebraucht ist. Dreiliter-Autos können ihre Prämie noch bis Ende 2005 aufbrauchen. Die entsprechenden Vorschriften wurden übrigens schon 1997 noch unter der Regierung Kohl erlassen. Abschreckende Steuern, so die offizielle Begründung, sollen die Fahrer auf umweltfreundlichere neuere - und dann in der Steuer günstigere - Modelle umsteigen lassen.

Prämie für saubere Diesel

Im neuen Jahr kommt die Maut für schwere Lastwagen: Technik und Organisation sollen jetzt endlich funktionieren, man liege "im Zeitplan", versprechen das BundesverkehrsMINIsterium und das Betreiberkonsortium Toll Collect. Unsicherheit herrscht dagegen bei Berufspendlern. Sie müssen mit einer weiteren Kürzung oder gar Streichung der Entfernungspauschale rechnen. Darüber gibt es zwischen Koalition und Opposition derzeit politisches Gerangel - Stichwort: Subventionsabbau; entschieden ist aber noch nichts. Für schwere Geländewagen entfällt die Möglichkeit, sie Steuer sparend als Lastwagen zuzulassen. Hier sind sich Bund und Länder kürzlich einig geworden. Die Kfz-Steuer fließt bis auf weiteres in die Kassen der Länder. Der angebliche Trick, den Geländewagen durch Einbau einer Kochstelle zum Wohnmobil umzubauen, das dann als Sonderfahrzeug wieder günstig nach Gewicht versteuert wird, funktioniert nicht: Verlangt wird bei solchen Umbauten ein insgesamt "wohnlicher Charakter", der einem Range Rover oder Cayenne schwerlich einzuverleiben ist.

Eine erfreuliche Entwicklung meldet der ACE für Dieselmotoren mit Russpartikelfilter. Für Halter solcher Fahrzeuge wird es voraussichtlich eine Steuerprämie geben - auch bei Nachrüstung. Die genauen Bedingungen stehen noch nicht fest. Die Förderung wird zumindest bei populären Autos etwa so hoch sein wie die Kosten für den nachträglichen Einbau, der ACE geht bei Erreichung des strengsten Schadstoff-Grenzwertes von rund 600 Euro Prämie aus, in anderen Fällen von etwa 300 Euro.

Verbot für Kuhfänger und Heckflügel aus Metall

Endlich umgesetzt werden soll im neuen Jahr die alte Forderung, harte Rammbügel, so genannter Kuhfänger, an der Front von Geländewagen zu verbieten. Sie stehen auf dem Index der Unfallverhütungsexperten, die die Verletzungsgefahr insbesondere für Fußgänger mindern wollen. Noch nicht klar ist, wann genau das Verbot 2005 in Kraft gesetzt wird und ob es nur für neu in den Verkehr kommende Fahrzeuge gilt oder für alle.

Für sämtliche Fahrzeuge wird das demnächst wirksam werdende Verbot von Heckflügeln aus scharfkantigem Metall gelten. Überdimensionale Spoiler bilden ebenfalls eine Gefahr für Fußgänger. Fahrzeuge, die mit ihnen ausgerüstet sind, verlieren nachträglich ihre Allgemeine Betriebserlaubnis (ABE). Bei Bastelkonstruktionen dürfte eine Betriebserlaubnis ohnehin zweifelhaft sein. Nach dem Verbot sind die besagten Flügel jedenfalls nicht mehr zugelassen. Das hat weit reichende Konsequenzen bei Verkehrskontrollen oder bei einem Unfall. Versicherungen werden sich bei der Schadensregulierung möglicherweise steif stellen, vermutet der ACE. Der Club empfiehlt, sich bei der nächsten Hauptuntersuchung (HU) darauf einzustellen, dass die Prüfbeamten Metallerspoiler beanstanden und deren Demontage verlangen.

Drängler im Visier

Mit großer Sicherheit werden 2005 ein paar ohnehin gefürchtete Instrumente des Bußgeld-Katalogs noch weiter angespitzt. Wer die Ausrüstung seines Fahrzeugs nicht an die Wetterverhältnisse angepasst, muss neuerdings 20 Euro Bußgeld, bei Behinderung 40 Euro zahlen und kassiert zudem ein Punkt in Flensburg. Der ACE wertet das als Wink mit dem Zaunpfahl, adressiert an die Winterreifenmuffel. Eine allgemeine Winterreifenpflicht kann streng genommen damit aber nicht beabsichtigt sein. Diese besteht wie bisher nur auf entsprechend gekennzeichneten Straßen - Winterausrüstung erForderlich - beispielsweise im Gebirge. Neu gefasst werden einige Tatbestände, die das Parken auf Geh- und Radwegen betreffen oder das Verhalten an Bahnübergängen. Für so genannte Drängler, die mit ungenügendem Sicherheitsabstand erwischt werden, sollen sich Bußgelder und Fahrverbote deutlich erhöhen. Bei diesem Delikt ging die Sanktion bislang nicht über 150 Euro Bußgeld und einen Monat Fahrverbot hinaus. Geplant sind jetzt Strafen bis zu 250 Euro und drei Monate Fahrverbot. Eine generelle Verschärfung des Bußgeld-Kataloges, betont der ACE, ist mit diesen Änderungen aber nicht verbunden. In Kraft gesetzt werden dürften die Vorschriften im Frühjahr oder Sommer 2005.

Verbaut wird schon ab 01. Februar 2005 die Möglichkeit, den Eintrag neuer Punkte in die Flensburg-Kartei durch taktische Einsprüche hinauszuzögern. Kommen neue Punkte hinzu, bevor die alten nach zwei beziehungsweise fünf Jahren gelöscht werden, so bleiben die alten bestehen, bis auch die neuen getilgt werden - das Punkte-Konto ist also entsprechend höher. Künftig sollen Verkehrsverstöße mit dem Tag eingetragen werden, an dem sie begangen wurden, taktische Einsprüche bringen keinen Vorteil mehr.

Transporter mit Zügel - für Skater mehr Platz

Im neuen Jahr stehen auch etliche Änderungen bei straßenverkehrsrechtlichen Vorschriften an. So will das BundesverkehrsMINIsterium das vom Deutschen Verkehrssicherheitsrat im Januar 2004 empfohlene Bündel gesetzgeberischer Maßnahmen gegen das wachsende Unfallrisiko von Kleintransportern umsetzen. Für bestimmte als Pkw zugelassene Kleintransporter mit einem zulässigen Gesamtgewicht über 3,5 Tonnen, soll künftig wie für Lastwagen ein Tempolimit von 80 Kilometer pro Stunde (km/h) gelten. Der ACE Fordert das Limit indes für alle Kleintransporter. Der Anteil von so genannten Sprintern über 3,5 t sei MINImal. Nach Meinung des Clubs lassen sich aber mit der nur auf eine Fahrzeugkategorie begrenzte Maßnahme die Sicherheitsprobleme nicht beseitigen. Geplant ist ferner eine Präzisierung bereits bestehender AnForderungen etwa an den Sicherheitsabstand oder an die Ladungssicherung. Zudem soll häufiger kontrolliert und bei Verstößen kräftiger sanktioniert werden.

Inline-Skating wird auf verkehrsarmen Straßen erlaubt, für Radfahrer sollen die Regeln vereinfacht werden. Damit erhalten Planungs- und Straßenverkehrsbehörden bei der Anlage von Radverkehrsanlagen mehr Freiheiten. Hierzu gehört auch die vereinfachte Öffnung von Einbahnstraßen für gegenläufigen Fahrradverkehr.

Für nicht mit Gurten gesicherte Fahrer und Beifahrer von so genannten Trikes soll es eine Helmtragepflicht geben. Der ACE hält diesen Plan allerdings für ziemlich unausgegoren. Schließlich könne sich ein Fahrer auch angeschnallt Kopfverletzungen zufügen, wenn das Fahrzeug kippt oder sich überschlägt. Verkehrssicherheitsexperten kritisieren die neuartigen Fahrzeuge gerade wegen mangelnder Stabilität etwa bei Kurvenfahrten. Deshalb müsse eine generelle Helmtragepflicht erwogen werden, betont der ACE.

Weiter Lichtsignalanlage statt Ampel

Der ACE bedauert, dass die ab 2004 vorgesehene Bürgerbeteiligung zur Entwicklung einer verständlich formulierten Neufassung der StVO - angedacht waren Foren im Internet - vom BundesverkehrsMINIsterium vorerst auf Eis gelegt wurde. Eine nicht nur für Rechtsanwälte verständliche Textfassung des wichtigsten deutschen Verkehrsgesetzes bleibt allerdings dringend wünschenswert, betont der ACE. Der Club hatte dazu bereits 2001 einen eigenen Vorschlag vorgelegt, der aufgrund seiner schnörkellosen Umgangssprache viel Zustimmung fand.

Begleitetes Fahren auf dem Vormarsch

Vorwärts geht es dafür beim Projekt "Begleitetes Fahren ab 17". Die neue Form der Verkehrspädagogik ist in Niedersachsen bereits Wirklichkeit. Der ACE, der das Projekt in diesem Bundesland mit eigenen begleitenden Maßnahmen flankiert, rechnet damit, dass andere Länder auf den Zug "FS/17" bald aufspringen werden. Eine bundeseinheitliche Regelung ist in Arbeit und soll möglicherweise im Frühjahr 2005 in Kraft treten. Namhafte Verkehrsexperten sehen im Begleiteten Fahren ab 17 ein wirksames Instrument, das extrem hohe Unfallrisiko bei Fahranfängern spürbar zu senken.

"Exoten" auf der Straße

Unter Verkehrssicherheitsfachleuten umstritten ist dagegen der neue Autoführerschein Klasse S. Vom 01. Februar des kommenden Jahres an, können bereits 16-Jährige diese Fahrerlaubnis erwerben und dürfen dann "automobile Exoten" steuern. Dazu zählen so genannte Micro-Cars, also Kleinstwagen, sowie drei- und vierrädrige Motorräder, die in der Szene Quads und Trikes heißen. Sie kommen allesamt auf ein Spitzentempo von "nur" 45 km/h, sind aber selbst bei geringer Geschwindigkeit äußerst kippanfällig. Im Stadtverkehr sind sie zudem wegen ihrer relativen Langsamkeit ein Hindernis mit negativen Folgen für die Verkehrssicherheit, fürchtet der ACE.

Weiter in Vorbereitung ist, dass Verkehrsverstöße im EU-Ausland in der Heimat verfolgt werden. Nur mit Österreich existiert ein solches Verfahren bereits. Der ACE rechnet aber nicht damit, dass die "grenzenlose Verfolgung von Verkehrssündern" bereits im kommenden Jahr realisiert wird. "Das kann noch länger dauern", heißt es beim Club. Für Auslands-Fahrer wird aber eine Warnweste immer wichtiger: Sie muss bei Unfall oder Panne angelegt werden, wenn der Fahrer aussteigt und sich am Wagen aufhält. In Italien und Spanien ist diese Weste bereits Vorschrift, in Österreich ab Mai 2005. In Deutschland gilt die Warnwestenpflicht bislang nur im gewerblichen Güter- und Personenverkehr. Auch Frankreich bereitet eine allgemeine Pflicht vor. 42 Prozent der Autofahrer in Deutschland befürworten eine europaweite Warnwestenpflicht, 36 Prozent lehnen sie ab und 21 Prozent sind noch unentschieden, ergab kürzlich eine ACE-Umfrage, an der sich 1.537 Verkehrsteilnehmer beteiligten.

Entfesselter Automarkt

Autohändler dürfen die von Herstellern auferlegten Fesseln ein wenig lockern. Von Oktober 2005 an fällt der so genannte Gebietsschutz. Dann können Autohändler uneingeschränkt europaweit Autos verkaufen, Filialen betreiben und Ersatzteile bei allen Herstellern beschaffen. Unter bestimmten Voraussetzungen dürfen Händler die Fabrikate auch an Weiterverkäufer liefern. Damit kommen Supermärkte, Discounter und Internet-Autohändler stärker ins Geschäft, prognostizierte der ACE.


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