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Änderungen in 2012 für Autofahrer und Urlauber
Autofahrer und Urlauber müssen sich laut ADAC 2012 auf einige Änderungen rund um Reifen, Knöllchen oder Einreisebestimmungen gefasst machen. So gibt es den Biosprit E10 ab nächstem Jahr auch an österreichischen Tankstellen und die Vollstreckung von Knöllchen aus dem Ausland soll effizienter gestaltet werden. Weitere Neuerungen hat der Club zusammengestellt. - Die Rückdatierung bei der Hauptuntersuchung entfällt.
- Einführung des Wechselkennzeichens für mehrere Fahrzeuge.
- Der Feldversuch für Lang-Lkw startet.
- Punktesystem und Verkehrszentralregister sollen reformiert werden.
- Durch die Umsetzung des Rahmenbeschlusses in den noch fehlenden vier EU-Ländern wird die EU-weite Vollstreckung von Bußgeldern flächendeckend.
- Der EU-weite Austausch von Halterdaten geht an den Start.
- Eine Schlichtungsstelle für Fluggastrechte wird eingerichtet, um Streitigkeiten außergerichtlich zu klären.
- Rechte im Fährverkehr werden gestärkt: z.B. umfangreiche Informations- und Unterstützungspflicht der Beförderer bei Verspätung oder Annullierung
- Einige Städte (z.B. Hagen in Nordrhein-Westfalen) schaffen neue Umweltzonen, zahlreiche andere verschärfen die Einfahrt.
- Durch den Beitritt Liechtensteins zum Schengen-Raum fallen hier die Ausweiskontrollen weg.
- Das Visum für Sri Lanka wird gebührenpflichtig.
- Österreich führt E10 ein und macht die Rettungsgasse bei jedem Stau zur Pflicht für Autofahrer.
- Reifen, die ab dem 01. November 2012 hergestellt werden, müssen mit einem Label ausgezeichnet sein, das Angaben zu Rollwiderstand, Nasshaftung und Rollgeräusch enthält.
- Ab dem 01. Januar gilt die Euro 5a-Abgasnorm für die Zulassung von Nutzfahrzeugen (für Klasse N1 Gruppe II und III und Klasse N2, sowie für Fahrzeuge für besondere soziale ErFordernisse).
- Alle neu typgeprüften Pkw müssen ab 01. November 2012 über ein Reifendruckkontrollsystem verfügen.
- Die Nachrüstung von Rußpartikelfiltern für Diesel-Pkw und leichte Nutzfahrzeuge bis 3,5 Tonnen wird 2012 wieder mit einem Barzuschuss von 330 Euro gefördert.
Quelle: ADAC
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Volkswagen schließt mit rund 200.000 Kunden einen individuellen Vergleich im Rahmen des mit dem vzbv ausgehandelten Rahmenvergleichs der Musterfeststellungsklage. Insgesamt ist damit klar, dass eine Summe von rund 620 Millionen Euro an die Vergleichsberechtigten ausgezahlt wird. Überwiesen werden jeweilige Einzelbeträge zwischen 1.350 Euro und 6.250 Euro....
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