Mit dem Ende der Sommerzeit gilt in Tschechien wieder die fünfmonatige Lichtpflicht. Laut ADAC müssen Autofahrer bei unserem östlichen Nachbarn vom letzten Sonntag im Oktober (31.10.) bis zum letzten Sonntag im März (27.3.) auch tagsüber mit Abblendlicht fahren. Autofahrer sollten diese Vorschrift ernst nehmen: Nicht selten wartet die tschechische Polizei schon kurz nach den Grenzübergängen auf Lichtsünder und kassiert von ihnen an Ort und Stelle ein Bußgeld von 32 Euro.
Eine Winter-Lichtpflicht am Tag gibt es auch in Polen, der Slowakei und in Litauen. In Polen muss bereits seit 1. Oktober und bis Ende Februar mit Licht gefahren werden, in der Slowakei vom 15. Oktober bis 15. März und in Litauen vom 1. November bis 1. März.
Das ganze Jahr über muss das Abblendlicht in folgenden Ländern eingeschaltet sein: Dänemark, Estland, Finnland, Island, Italien, Kroatien, Lettland, Norwegen, Schweden, Slowenien und Ungarn. In Italien und Ungarn ist Licht am Tag allerdings nur auf Außerortsstraßen vorgeschrieben.
Wie schon seit Jahren die Schweiz, empfiehlt ab sofort auch Frankreich außerhalb von Ortschaften ganzjährig am Tag mit Licht zu fahren. Auch wenn es in Deutschland für Autofahrer keine Lichtpflicht am Tag gibt, sollten auch sie bei geringfügig getrübter Sicht, bei Beginn der Dämmerung und bei Fahrten auf langen Waldstraßen und Alleen mit Abblendlicht fahren.