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Verkehrsrecht Radfahren: Drei weit verbreitete Irrtümer

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Radfahren: Drei weit verbreitete Irrtümer

Immer wieder stellt sich für Verkehrsteilnehmer die Frage, wie das Miteinander auf der Fahrbahn geregelt ist. Insbesondere zum Verhältnis von Autofahrern und Radfahrern gibt es Aufklärungsbedarf. Die Deutsche Verkehrswacht (DVW) klärt drei populäre Irrtümer auf.

Irrtum 1: Fahrradfahrer gehören immer auf den Radweg

Den Radweg müssen Fahrradfahrer nur benutzen, wenn er mit einem der drei blauen Radwegschilder (Zeichen 237, 240 oder 241) gekennzeichnet ist. Allerdings müssen die ausgeschilderten Radwege nur dann benutzt werden, wenn sie befahrbar und zumutbar sind. Ist der Radweg durch Scherben, Mülltonnen oder parkende Autos versperrt, wird er durch Baumwurzeln und aufgeworfenen Belag für Radfahrer gefährlich, dürfen Radfahrer auf die Fahrbahn ausweichen. Auch, wenn der Radweg in eine andere Richtung führt (zum Beispiel bei Abbiegewünschen) kann sich der Radfahrer auf der Fahrbahn einfädeln.

Irrtum 2: Fahrradfahrer müssen immer hintereinander fahren

Auch wenn es häufig sicherer ist, hintereinander zu fahren, dürfen Radfahrer nebeneinander fahren, sofern sie dabei nicht den Verkehr behindern (§ 2, Abs. 4 StVO). Nach § 27, Abs. 1 StVO gelten mehr als 15 Radfahrer als geschlossener Verband. Sie dürfen zu zweit nebeneinander auf der Fahrbahn fahren – was auch für Autofahrer von Vorteil ist, da eine lange einreihige Schlange sich deutlich langsamer fortbewegt und riskanter zu überholen ist. In Fahrradstraßen ist das Nebeneinanderfahren grundsätzlich erlaubt.

Irrtum 3: Musikhören auf dem Fahrrad ist verboten

Grundsätzlich ist es erlaubt, auf dem Fahrrad Musik zu hören. Allerdings gilt laut § 23, Abs. 1 Satz 1 StVO: "Wer ein Fahrzeug führt, ist dafür verantwortlich, dass seine Sicht und das Gehör nicht durch die Besetzung, Tiere, die Ladung, Geräte oder den Zustand des Fahrzeugs beeinträchtigt werden." Radfahrer müssen also gewährleisten, dass sie den Straßenverkehr ausreichend wahrnehmen und vor allen Dingen Warnsignale wie Klingeln oder Hupen hören.

Generell sollten sich Radfahrer genau überlegen, wann sie wie Musik hören – schließlich gilt das Gehör neben dem Auge als wichtige Absicherung im Straßenverkehr. Studien ergaben, dass auch Musik in der Lautstärke eines normalen Gesprächs die Wahrnehmung und Informationsverarbeitung beeinträchtigt. Die Deutsche Verkehrswacht empfiehlt aus Sicherheitsgründen auf das Musikhören während des Radfahrens ganz zu verzichten.


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