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Verkehrsrecht Italien lockert Bestimmungen für Kleinkrafträder

Auto & Recht


Italien lockert Bestimmungen für Kleinkrafträder

Italien hat die Verkehrsbestimmungen für Benutzer von Kleinkrafträdern, also auch für Fahrer von Motorrollern und Mofas, gelockert. Auf dem Soziussitz eines Kleinkraftrades (das sind Fahrzeuge mit einem Hubraum von höchstens 50 ccm und einer zugelassenen Höchstgeschwindigkeit von 45 km/h) darf ab sofort ein Beifahrer mitgenommen werden. Laut ADAC muss der Fahrer des Kraftrades aber mindestens 18 Jahre alt sein, das Fahrzeug zum Beifahrer-Betrieb zugelassen und mit einer zweiten Sitzgelegenheit ausgestattet sein.

Wichtig für den Sozius: Er muss ebenso wie der Lenker während der Fahrt einen genormten Helm tragen. Helmmuffel erwartet eine Geldbuße von mindestens 68 Euro. Darüber hinaus wird das Krad aus dem Verkehr gezogen und für 30 Tage sichergestellt. Wird ein minderjähriger Beifahrer ohne Helm angetroffen, haftet dafür der Fahrer.

Der ADAC macht darauf aufmerksam, dass Autobahnen und Schnellstraßen von Kleinkrafträdern und Motorrädern nicht benutzt werden dürfen, wenn der Hubraum dieser Fahrzeuge kleiner als 150 ccm ist. Auch Fahrer von Kleinkrafträdern sollten daran denken, dass sie tagsüber mit eingeschaltetem Licht fahren müssen.


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