Autofahrer dürfen in Italien nicht bestraft werden, wenn sie bei einer Verkehrskontrolle die seit 1. April 2004 obligatorische Warnweste nicht vorweisen können. Laut ADAC darf das Bußgeld von mindestens 33 Euro nur dann erhoben werden, wenn jemand nach einer Panne oder einem Unfall außerhalb geschlossener Ortschaften das Fahrzeug verlässt, ohne die Sicherheitskleidung angelegt zu haben. Dabei spielt es keine Rolle, ob derjenige, der die Fahrbahn betritt, der Fahrer selbst oder ein Wageninsasse ist.
Fahrer von Kleinkrafträdern und Motorrädern sind von der Warnwestenpflicht ausgenommen. Autoreisende nach Italien erhalten die mit dem Kontrollzeichen EN471 versehenen Westen im Kfz-Zubehörhandel und in den ADAC-Geschäftsstellen. Dabei kann man zwischen den Warnfarben Orange, Rot oder Gelb wählen.
Ab 24. Juli sind Fahrer von Kraftfahrzeugen auch in Spanien verpflichtet, nach einem Unfall oder einer Panne beim Verlassen des Fahrzeugs eine reflektierende Warnweste mit dem Kontrollzeichen EN471 zu tragen.
In Frankreich, Österreich und Portugal gibt es bislang noch keine Warnwestenpflicht, obwohl in diesen Ländern über deren Einführung diskutiert wird. Der Automobilclub empfiehlt Autoreisenden in allen Urlaubsländern aus Sicherheitsgründen eine Warnweste anzulegen, wenn sie das Fahrzeug nach einem Unfall oder einer Panne verlassen müssen.
In diesem Zusammenhang erinnert der ADAC Urlaubsreisende nach Italien noch einmal daran, dass im Stiefel seit Juli 2003 auf allen Außerortsstraßen und Autobahnen ganzjährig eine Lichtpflicht gilt. Lichtmuffel, die gegen diese Vorschrift verstoßen, müssen mit einer Geldbuße von mindestens 33 Euro rechnen.