Kängurus können nicht nur für australische Autofahrer zu einer Gefahr werden. In Bayreuth sprang jetzt ein ausgebüchstes Känguru vor ein Auto. Die dabei entstandenen Schäden werden nicht von jeder Teilkaskoversicherung abgedeckt. Die meisten Versicherungen wickeln Wildschäden nach dem Bundesjagdgesetz ab. Das Känguru kommt in diesem nicht vor. Der ADAC empfiehlt deshalb beim Abschluss einer Teilkaskoversicherung darauf zu achten, dass Kollisionen mit Tieren aller Art versichert sind.
Zahlt die Teilkaskoversicherung nicht, kann nur noch eine eventuell bestehende Vollkaskoversicherung in Anspruch genommen werden. Dabei kann es im Schadenfall allerdings zu einer Rückstufung beim Schadenfreiheitsrabatt kommen.
Wurde das Känguru als "Haustier" gehalten, könnte auch der Tierhalter haftbar gemacht werden: Hat er keine entsprechende Tierhalterhaftpflichtversicherung, an die sich der Autofahrer wenden könnte, muss er mit seinem Privatvermögen für den Schaden gerade stehen.
Ist der Halter nicht versichert und nicht vermögend, ist es für den Autofahrer sinnvoll, seine Kaskoversicherung in Anspruch zu nehmen, um den Schaden überhaupt ersetzt zu bekommen.
Quelle: ADAC