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Info Bund beschließt Nationalen Entwicklungsplan Elektromobilität

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Bund beschließt Nationalen Entwicklungsplan Elektromobilität

Die Bundesregierung hat den Nationalen Entwicklungsplan Elektromobilität beschlossen. Der Entwicklungsplan wurde gemeinsam durch das BundesMINIsterium für Wirtschaft und Technologie, das BundesMINIsterium für Verkehr, Bau und Stadtentwicklung, das BundesMINIsterium für Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicherheit und das BundesMINIsterium für Bildung und Forschung erarbeitet. Hiermit hat sie wichtige Weichen für die Mobilität der Zukunft gestellt. Ziel der Bundesregierung ist es, dass bis 2020 eine Million Elektrofahrzeuge auf Deutschlands Straßen fahren.

Der Nationale Entwicklungsplan Elektromobilität legt Maßnahmen fest, mit denen in den nächsten 10 Jahren weitere Fortschritte bei der Batterietechnologie, der Netzintegration sowie bei der Marktvorbereitung und -einführung von Elektrofahrzeugen erreicht werden sollen. Ein wichtiger Baustein ist dabei die Koppelung von Elektromobilität und erneuerbaren Energien, denn erst durch den Einsatz von erneuerbaren Energien sind Elektrofahrzeuge im Hinblick auf CO2 und Schadstoffe praktisch Null-Emissionsfahrzeuge. Zudem sollen die Forschungs- und Entwicklungsanstrengungen verstärkt, die Ausbildungskapazitäten bei den entsprechenden Ingenieurstudiengängen erhöht und die Potentiale der Integration der Autobatterien als mobile Speicher im Stromnetz erschlossen werden.

Die Forschungsförderung konzentriert sich auf 2 Schlüsselthemen: zum einen die Batterie als das Herzstück künftiger marktfähiger Elektromobile und zum anderen auf die Entwicklung neuer Systemansätze für Elektrofahrzeuge, insbesondere unter dem Aspekt Energieeffizienz, Sicherheit und Zuverlässigkeit. Darüber hinaus wird die Bundesregierung eng mit Städten und Kommunen zusammenarbeiten, um die Infrastruktur für die Elektromobilität im öffentlichen Raum aufzubauen. Weiterhin wird neben ordnungsrechtlichen Maßnahmen, etwa der Einführung von Nutzervorteilen wie Sonderfahrspuren oder -parkplätze, auch ein Marktanreizprogramm geprüft.

Deutschland startet bei der Umsetzung des Nationalen Entwicklungsplans und der Weiterentwicklung der Elektromobilität mit den bereits begonnenen Maßnahmen des Konjunkturpakets II von einer starken Basis. Die Technologien für elektrische Antriebe, Energiespeicher und Netzinfrastruktur sind in ihren Grundlagen entwickelt. Allerdings besteht an zahlreichen Stellen der Wertschöpfungskette noch Forschungs-, Optimierungs- und Vernetzungsbedarf. Die Umsetzung des Nationalen Entwicklungsplans Elektromobilität erFordert von Anfang an eine enge Abstimmung zwischen allen beteiligten Akteuren.

Mit der Elektromobilität setzt die Bundesregierung ihre Strategie "weg vom Öl" weiter um. Zudem leistet sie damit einen bedeutenden Beitrag zur Umsetzung der Ziele, die im Integrierten Energie- und Klimaprogramm (IEKP) in Meseberg verankert wurden. Wichtig ist es auch, die Elektromobilität im Kontext der Kraftstoffstrategie und der Hightech-Strategie (HTS) der Bundesregierung zu betrachten.

Im Konjunkturpaket II hatte die Bundesregierung für die Förderung von Forschung und Entwicklung zukunftsfähiger und nachhaltiger Mobilität bereits Mittel in Höhe von 500 Millionen Euro bereitgestellt.


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