Für Fahranfängerinnen und Fahranfänger ist Alkohol am Steuer ab kommendem Monat absolut tabu. Nachdem der Bundesrat heute in Berlin für die Gesetzesinitiative von Bundesverkehrs
MINIster Wolfgang Tiefensee grünes Licht gegeben hat, kann das vom Bundestag bereits beschlossene Gesetz zur Einführung eines Alkoholverbots für Fahranfängerinnen und Fahranfänger am 01. August in Kraft treten.
BundesverkehrsMINIster Tiefensee erklärte hierzu heute in Berlin: "Wir setzen bei der Verkehrssicherheit auf kontinuierliche Prävention und wirksame Sanktion. Alkohol im Straßenverkehr ist eine der Hauptunfallursachen. Besonders bei jungen Fahranfängern besteht bereits mit niedriger Alkoholkonzentration ein deutlich erhöhtes Unfallrisiko. Fahranfänger sind bislang noch nicht ausreichend für die Gefahren von Alkohol am Steuer sensibilisiert. Hier hilft nur ein klares und eindeutiges Signal: Autofahren und Trinken sind nicht miteinander vereinbar." Das Alkoholverbot gilt für alle Fahrerinnen und Fahrer, die sich noch in der (regelmäßig) 2-jährigen Probezeit befinden und für alle jungen Fahrerinnen und Fahrer vor Vollendung ihres 21. Lebensjahres.
Verstöße gegen das Verbot können mit einem Bußgeld von bis zu 1.000 Euro und 2 Punkten im Verkehrszentralregister geahndet werden. Zudem kann für Fahranfänger, die sich noch in der Probezeit befinden, die Probezeit um weitere 2 Jahre verlängert und ein Aufbauseminar mit Kosten von bis zu 200 Euro angeordnet werden.