Ab August gilt für jugendliche Fahranfänger bis zur Vollendung des 21. Lebensjahres striktes Alkoholverbot am Steuer. Einem entsprechenden Gesetz hat der Bundesrat jetzt zugestimmt. TÜV SÜD weist darauf hin, dass die Null-Promille-Grenze aber auch über das 21. Lebensjahr hinaus gelten kann: Zum Beispiel, wenn die Probezeit wegen einer Trunkenheitsfahrt von 2 auf 4 Jahre verlängert wurde. Fahranfänger sollten sich daher genau über die neuen Regelungen informieren.
Zwar geht die Zahl der Alkoholunfälle insgesamt zurück, in Deutschland sogar schneller als in vielen anderen EU-Staaten. Dennoch bleiben jugendliche Fahranfänger auch eine besondere Risikogruppe. Der Gesetzgeber reagiert darauf nun mit der Einführung einer Null-Promille-Regelung. Die Null-Promille-Regelung gilt bis zum 21. Lebensjahr, ist also nicht ausschließlich an die Probezeit gekoppelt. Gerhard Laub, Regionalleiter von TÜV SÜD Life Service: "Wer etwa mit 17 Jahren vorzeitig die Fahrerlaubnis erwirbt und nach zwei Jahren die Probezeit hinter sich lässt, unterliegt der Null-Promille-Regelung dennoch bis zur Vollendung des 21. Lebensjahres." Umgekehrt gilt aber auch: Selbst wenn der 21. Geburtstag schon gefeiert wurde, kann das strikte Alkoholverbot noch gelten. Nämlich dann, wenn der Fahranfänger durch Verstöße während der Probezeit diese auf vier Jahre verlängert hat. Laub rät daher allen jungen Fahrern, sich mit dem neuen Gesetz vertraut zu machen und fügt hinzu: "Unabhängig vom neuen Gesetz sind null Promille am Steuer immer der beste Tipp."
Übrigens: Die "Besonderen Aufbauseminare", mit denen der hohen Rückfallgefahr unter jugendlichen Trunkenheitsfahrern begegnet wird, bleiben bestehen. Wer innerhalb der Probezeit mit einem Alkoholverstoß auffällt, lernt in einer Gruppe "Gleichgesinnter" unter Anleitung eines erfahrenen Verkehrspsychologen, wie er weitere Trunkenheitsfahrten vermeidet. Gerhard Laub von TÜV SÜD: "Wir bieten diese Seminare unter dem Namen "NAFAPlus" flächendeckend an und stehen den Fahranfängern hier mit Rat und Tat zur Seite."