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Verkehrsrecht Warnwestenpflicht auch in Belgien

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Warnwestenpflicht auch in Belgien

Nach Österreich, Italien, Spanien, Portugal, Kroatien, Montenegro und der Slowakei macht jetzt auch Belgien mit dem Tragen von Warnwesten Ernst. Ab dem 01. Februar 2007 sind Fahrer von Kraftfahrzeugen und Motorrädern in Belgien verpflichtet, eine reflektierende Warnweste anzulegen, wenn sie ihr Fahrzeug nach einem Unfall, einer Panne oder aus sonstigen Gründen auf Autobahnen und Kraftfahrstraßen verlassen.

Vorgeschrieben ist die Weste nur für den Fahrer. Empfehlenswert ist sie auch für die übrigen Autoinsassen beziehungsweise Mitfahrer, wenn sie sich auf der Fahrbahn aufhalten. Verstöße gegen das Nichttragen werden mit Geldbußen zwischen 50 und 1.375 Euro geahndet.

Wer bereits eine Warnweste für Österreich, Italien oder Spanien besitzt, kann diese auch in Belgien verwenden. Die mit dem Kontrollzeichen EN471 versehenen Westen (in den Farben gelb, orange, oder rot) sind auch in den ADAC-Geschäftsstellen erhältlich. Nach Angaben des ADAC ist die Warnweste in Portugal nur für portugiesische Fahrzeuge vorgeschrieben. Deutsche Urlauber sind dann betroffen, wenn sie an Ort und Stelle ein Auto mieten.

Quelle: ADAC


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