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Recht Warnwestenpflicht für Deutschland

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Warnwestenpflicht für Deutschland

Der Bundesrat hat in seiner heutigen Sitzung eine Warnwestenpflicht für Deutschland beschlossen und folgt damit dem Vorbild seiner Nachbarstaaten. Wer bislang noch keine Warnweste im Auto hat, sollte sich zügig eine entsprechende Weste (Europäische Norm EN 471) zulegen und - ebenso wie das Warndreieck - mitführen. Spätestens ab dem 01. Juli 2014 muss in jedem Fahrzeug eine Weste vorhanden sein. Die neue Regelung betrifft alle in Deutschland zugelassenen Pkw, Lkw und Busse; Motorräder bleiben ausgenommen.

In vielen europäischen Ländern gibt es bereits die Pflicht, eine Warnweste im Auto mitzuführen bzw. diese Signalweste bei einer Panne oder einem Unfall zu tragen. Eine Tragepflicht für jeden, der das Fahrzeug verlässt, gilt in Belgien, Italien, Luxemburg, Slowenien, Spanien und Ungarn. Eine gekoppelte Verpflichtung, wonach sowohl eine Weste im Auto sein als auch im Bedarfsfall zwingend getragen werden muss, gibt es aktuell in Frankreich, Kroatien, Norwegen, Österreich, Portugal und der Slowakei. Die Strafen bei Zuwiderhandlung betragen je nach Land zwischen 14 Euro und 600 Euro.

Quelle: ADAC


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