Bundes-Verkehrs
MINIster Wolfgang Tiefensee hat sich heute in Berlin gemeinsam mit den Landes-Verkehrs
MINIstern darüber verständigt, das Sanktionsniveau für Verkehrsverstöße zu überarbeiten. "Wir werden die Bußgelder für Verstöße wie Alkohol- und Drogenfahrten deutlich erhöhen. Die schweren, oft tödlichen Unfälle verursachen Raser, Drängler und häufig auch Drogenkonsumenten. Dagegen müssen wir hart vorgehen. Nur wenn es im Portemonnaie wirklich weh tut, werden Verkehrsrowdys ihr Verhalten ändern", sagte Tiefensee. Im vergangenen Jahr seien auf deutschen Straßen 5.300 Menschen gestorben, mehr als 80.000 seien schwer verletzt worden.
Der Bußgeldkatalog war zuletzt im Jahr 1990 grundlegenden angepasst worden. Seither haben sie ihre Abschreckungswirkung zum Teil eingebüßt. Vor allem Verwarnungsgelder werden zunehmend bewusst in Kauf genommen. "Es geht nicht darum, den Bürgern in die Tasche zu greifen. Die VerkehrsMINIster sind sich einig, die Bußgelder vor allem da zu erhöhen, wo die Hauptursachen für Verkehrsunfälle liegen. Deswegen bleiben die Strafen zum Beispiel für Fußgänger, die unachtsam über den Radweg laufen, unverändert. Bei den besonders gefährlichen Delikten aber werden wir die Bußgeldobergrenzen anheben", so Tiefensee.
So solle die Bußgeldobergrenze für allgemeine Verkehrsverstöße zukünftig von 1.000 Euro auf 2.000 Euro angehoben werden. "Bei den besonders gefährlichen Delikten werden wir die Bußgeldobergrenzen verdoppeln: Wer als Rowdy vorsätzlich rast oder drängelt, soll künftig bis zu 2.000 Euro zahlen. Wer nach maßlosem Alkohol- oder Drogenkonsum am Steuer erwischt wird, muss sich auf bis zu 3.000 Euro einstellen. Ich bin davon überzeugt, dass dies im Interesse der überwiegenden Mehrheit der vernünftigen Autofahrer ist."
Die Anhebung des Sanktionsniveaus wird auch intensiv mit den InnenMINIstern beraten werden.