Wer jetzt auf dem Münchner Oktoberfest oder dem Cannstatter Wasen unbeschwert mitfeiern will, sollte laut ADAC Auto und Fahrrad stehen lassen. Wen die Polizei zur Alkholkontrolle bittet, der muss mit unangenehmen Folgen rechnen. Wer mit 0,5 bis 1,09 Promille Alkohol im Blut ein Kraftfahrzeug im öffentlichen Straßenverkehr fährt, wird wegen einer Ordnungswidrigkeit belangt. Das heißt in aller Regel: Geldbuße von 250 Euro, ein Monat Fahrverbot und vier Punkte in Flensburg.
Autofahrer, die mit 1,1 Promille oder mehr aus dem Verkehr gezogen werden, gelten als absolut fahruntüchtig. Auch ohne alkoholtypisches Fehlverhalten im Straßenverkehr liegt nicht mehr nur eine Ordnungswidrigkeit, sondern eine Straftat vor. Es droht eine hohe Geldstrafe, bei Wiederholungstätern sogar Freiheitsstrafe. Die Fahrerlaubnis wird für mindestens sechs Monate entzogen.
Ähnliches gilt für Radfahrer, die betrunken erwischt werden. Sie sind bei 1,7 Promille absolut fahrunsicher. Auch sie können den Führerschein verlieren, wenn die Führerscheinbehörde wegen der hohen Alkoholisierung auf eine Ungeeignetheit zum Führen von Kraftfahrzeugen schließt.
Vorsichtig sollte man beim Feiern laut ADAC mit sogenannten Promillekillern sein. Wer glaubt, sich durch Schweinshaxe oder Hendl eine Grundlage für seinen Biergenuss schaffen zu können, irrt. Ein voller Magen kann die Aufnahme des Alkohols nicht verhindern, sondern bestenfalls verzögern. Tee und Kaffee machen nicht nüchtern, sondern wach. Und Tabletten beschleunigen den Alkoholabbau keineswegs, vielmehr können sie Übelkeit und Durchfall auslösen.
Am Morgen nach einem bierseligen Wiesn- oder Wasnbesuch ist man häufig noch nicht wieder fahrtüchtig. Der Körper baut nur etwa 0,1 Promille Alkohol pro Stunde ab. Wer einen Unfall verursacht oder auffällig fährt, wird bereits ab 0,3 Promille Restalkohol mit mindestens sechs Monaten Führerscheinentzug und sieben Punkten in Flensburg belangt. Deswegen: nach durchzechter Nacht immer öffentliche Verkehrsmittel benutzen.