Mehr als 1,6 Millionen Fahrzeughalter in Deutschland sind mit einem Saisonkennzeichen unterwegs, darunter 60 Prozent Motorradfahrer. Dieses Kennzeichen hilft Steuern und Versicherungsbeiträge sparen. Zusätzlich entfällt der jährliche Gang zur Zulassungsstelle. Damit nach Ende der Saison keine Probleme auftreten, hat der ADAC Tipps für die zulassungsfreie Zeit zusammengestellt.
Verboten sind Fahrten mit abgelaufenen Kennzeichen. Andernfalls liegt ein Verstoß gegen das Pflichtversicherungsgesetz vor. Auch Probe- oder Überführungsfahrten sind außerhalb des Zulassungszeitraums nicht erlaubt. Es drohen nicht nur Punkte in Flensburg, sondern auch Geldstrafe und im Extremfall sogar Freiheitsstrafe. Kommt es bei einer Fahrt mit abgelaufenem Kennzeichen zu einem Unfall mit Personen- oder Sachschaden, braucht die Versicherung nicht zu bezahlen. Der Fahrzeugbesitzer haftet dann mit seinem gesamten Vermögen. Dabei genügt es, dass nicht der Versicherungsnehmer selbst, sondern ein anderer das Fahrzeug fährt.
Auch das Parken mit abgelaufenem Kennzeichen kann teuer werden. Nach Ablauf der Saison ist es ausdrücklich verboten, das Fahrzeug auf öffentlichen Straßen und Parkplätzen abzustellen. Wer dennoch parkt, muss mit einem Bußgeld in Höhe von 40 Euro und drei Flensburgpunkten rechnen. Außerdem besteht die Gefahr, dass das Fahrzeug kostenpflichtig abgeschleppt wird. Stehen außerhalb des Zulassungszeitraums Fahrten zur Werkstatt oder die TÜV-Untersuchung an, sind diese im ersten Monat der nächsten Zulassungsperiode durchzuführen.
Ein Saisonkennzeichen ist allerdings nicht immer die preiswerteste Lösung. Muss beispielsweise für die zulassungsfreie Zeit ein teurer Stellplatz angemietet werden, wird die Kosteneinsparung für die jährliche An- und Abmeldung schnell aufgezehrt. Daher rät der ADAC, vor der Beantragung eines Saisonkennzeichens genau zu prüfen, ob es sich finanziell wirklich lohnt und für welchen Zeitraum das Fahrzeug zugelassen sein soll.