Der AvD weist darauf hin, dass sich bei Fahrzeugen mit automatischer Lichtregelung das Licht bei Nebel nicht automatisch einschaltet. Obendrein leuchtet das Tagfahrlicht nur in den vorderen Scheinwerfern, die Leuchten am Heck bleiben dunkel. Deshalb weist der AvD zu Beginn der dunklen Jahreszeit darauf hin, dass das Licht in der Dämmerung eingeschaltet werden muss und man sich bei Nebel nicht auf das automatische Einschalten des Fahrlichts verlassen darf.
Der AvD empfiehlt, die Automatikstellung in der dunklen Jahreszeit abzustellen und sich selbst um das Fahrlicht zu kümmern. Die Nebelscheinwerfer dürfen auch bei Sichtweiten von mehr als 100 m und bei Schneefall oder starkem Regen eingeschaltet werden, während die Nebelschlussleuchte nur bei Sichtweiten unter 50 m eingeschaltet werden und dann maximal mit 50 km/h gefahren werden darf.