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Zwangsmaßnahme "Ventilwächter" gegen Steuersünder
![]() Um dies zu verhindern, bringen die Vollzugsbeamten einen selbstklebenden Warnzettel an der Tür an, der den Autofahrer auf den Ventilwächter hinweist. Was aber, wenn dieser Hinweis von Dritten entfernt wurde und der Autofahrer unvorbereitet losfährt? In diesem Fall haftet der Autofahrer selbst für Schäden, die an seinem Fahrzeug entstehen. Um weiterfahren zu können, muss der Ventilwächter von der auf dem Warnhinweis angegebenen Stelle entfernt werden. Die Voraussetzung ist allerdings, dass vorher die noch offenen Beträge bezahlt werden. Der ADAC weist darauf hin, dass der Ventilwächter nur in Fällen der extremen Säumnis als äußerstes Mittel eingesetzt wird. Vorher haben die Schuldner alle anderen Vollstreckungsmaßnahmen unbeachtet gelassen. Beim Einsatz des Ventilwächters sollte aber berücksichtigt werden, dass Autofahrer unterschiedlich stark von der Maßnahme betroffen sein können, beispielsweise wenn sie aufgrund ihres Berufs oder wegen einer Behinderung auf die Benutzung des Fahrzeugs angewiesen sind. |
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