Eine gemeinsame Fahrt zu zweit mit dem Auto oder dem Fahrrad kann manchmal zu einer Heraus
Forderung mutieren und die Partnerschaftlichkeit auf die Probe stellen. Im Auto können manche Beifahrer Kommentare bezüglich der Fahrweise ihres Partners nicht unterlassen. Schnippische Kommentare verderben die Stimmung und reizen den Fahrer oder die Fahrerin. Als Beifahrer sollten Sie ansprechbar sein und unterstützend wirken und den Fahrer nicht stören oder belehren. Falls der Fahrer oder die Fahrerin müde wird und sich nicht mehr richtig auf die Fahrt konzentrieren kann, können Sie eine Pause oder ein Platztausch vorschlagen.
Bereitet Ihnen jedoch die gewählte Geschwindigkeit des Fahrers Unbehagen, dann sprechen Sie dies an. Eine zu langsame Fahrweise kann einen Rückstau verursachen und nicht nur bei Ihnen, sondern auch bei anderen Verkehrsteilnehmern Ungeduld auslösen. Umgekehrt kann eine rasante Fahrweise beim Beifahrer Angstgefühle wecken. Fragen Sie als Fahrer lieber nach, wenn Ihre Partnerin mit Schweißperlen auf der Stirn tief im Sitz versinkt.
Bei einer gemeinsamen Fahrradtour sollten Sie Ihrem Partner nicht davon radeln. Das Nebeneinanderfahren ist erlaubt, wenn der Verkehr nicht behindert wird (§2 Abs. 4 StVO). Auch wenn Händchen halten auf dem Drahtesel romantisch sein kann, kann schon eine kleine Unachtsamkeit zum Sturz führen. Schützen Sie sich und Ihren Liebsten! Wie wäre es mit einem Fahrradhelm statt Blumen zum Valentinstag?