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Zeitrisiko des Anfahrtsweges zum Betrieb trägt ArbeitnehmerBerufspendler tragen alleinig das Risiko, wenn sie wegen winterlicher Wetterkapriolen nicht pünktlich am Arbeitsplatz erscheinen. Bei Schneefall handele es sich nicht um eine "persönliche" Arbeitsverhinderung wie bei Krankheit oder Unfall, sondern um eine "allgemeine". |