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KFZ-Reparatur Zahnriemen häufig für Motorschaden verantwortlich

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Zahnriemen häufig für Motorschaden verantwortlich

Autofahrer tun gut daran, den Zahnriemen am Motor ihres Autos rechtzeitig wechseln zu lassen. "Wer diese zwingend erForderliche Wartungsarbeit hinauszögert oder ganz darauf verzichtet, riskiert einen teuren Motorschaden", warnt Rainer Weissert, Motorengutachter bei DEKRA. Verschleiß am Zahnriemen ist eine der häufigsten Ursachen für Motorschäden. Nutzen sich die Zahnriemen zu stark ab, werden sie zu alt oder durch Öl geschädigt, können sie reißen oder an der Nocken- oder Kurbelwelle überspringen. In der Regel ist dann ein schwerer Motorschaden die Folge.

Deshalb empfehlen die Automobilhersteller einen Zahnriemenwechsel in bestimmten Intervallen – je nach Motortyp. Opel verlangt für Motoren mit acht Ventilen einen Wechsel spätestens nach vier Jahren oder 60.000 Kilometern, bei 16-Ventilern erst nach acht Jahren oder 120.000 Kilometern. Bei einem VW Golf IV TDI mit 1,9-Liter-Motor bis Modelljahr 2000 steht der Zahnriementausch nach 60.000 Kilometern an, ab Modelljahr 2001 sind es 90.000 Kilometer, ab 2004 120.000 Kilometer. VW nennt jedoch keine Zeitbegrenzung. In der Regel sollte das für die Steuerung von Nockenwelle und Ventilen zuständige Bauteil aber spätestens nach vier Jahren ausgetauscht werden, auch wenn die angegebene Laufleistung noch nicht erreicht wurde.

Solche Empfehlungen sollten Autofahrer im eigenen Interesse streng einhalten. Denn bei hoher Belastung ist selbst ein früherer Ausfall des Zahnriemens nicht ausgeschlossen. Dann droht der Autohalter auf den Reparaturkosten sitzenzu- bleiben. In diesem Sinne zumindest entschied das Amtsgericht Offenbach (Az.: 380 C 286/02). Im vorliegenden Fall war der Zahnriemen der Motorsteuerung bei einem Kilometerstand von 110.213 km gerissen und hatte weitere Motorschäden verursacht.

Das Gericht lehnte eine kostenlose Reparatur des Fahrzeuges durch den Händler ab, der das Fahrzeug mit 107.700 km verkauft hatte. Der Zahnriemen sei ein typisches Verschleißteil, das infolge gewöhnlicher Materialabnutzung reißen könne. Die Wartungsempfehlung des Herstellers, den Zahnriemen mindestens alle 120.000 km auszutauschen, nennt nach Ansicht der Richter einen "Maximalwert", der selbst bei geringer Beanspruchung nicht überschritten werden darf. Werde das Fahrzeug besonders beansprucht – zum Beispiel im Stop-and-go-Verkehr und überwiegendem Betrieb in der Stadt –, könne ein vorzeitiger Austausch erForderlich sein.


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