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Info Wohnwagen: Tempo-100-Zulassung gilt nur in Deutschland

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Wohnwagen: Tempo-100-Zulassung gilt nur in Deutschland

Wer mit seinem Wohnwagen besonders schnell ans Urlaubsziel kommen möchte, kann für sein Gespann eine Tempo-100-Plakette beantragen. Diese gilt jedoch nur für Deutschland, darauf macht der ACE Auto Club Europa zum Beginn der Sommerferien in Baden-Württemberg und Bayern aufmerksam. Bei Missachtung im Ausland drohen zum Teil heftige Bußgelder.

Seit dem 15. Oktober 1998 gibt es in Deutschland eine Ausnahmegenehmigung für Wohnwagen und Anhänger. Danach dürfen Gespanne, wenn sie ein paar Auflagen erfüllen, bis zu 100 Kilometer pro Stunde schnell fahren. Diese Regelung gilt jedoch nur in Deutschland und dort wiederum nur auf Autobahnen und Schnellstraßen (offiziell "Kraftfahrstraßen"). Auf allen anderen Straßen außerhalb geschlossener Ortschaften, also Bundes-, Landes- und Kreisstraßen, gilt weiter Tempo 80. Auch andere Länder haben solche Ausnahmeregelungen eingeführt. Erst seit 01. Juli 2016 gibt es beispielsweise eine ähnliche Regelung in Dänemark. Die deutsche Plakette gilt in Dänemark jedoch nicht. Wer dort mit dem Gespann Tempo 100 fahren möchte, muss Kontakt mit einer dänischen Prüfstelle aufnehmen und dort eine Plakette beantragen. Ansonsten gilt weiter Tempo 80 auf der Autobahn, außerorts und auf Schnellstraßen sogar nur Tempo 70. Mehr Infos zu den Tempo-Limits im Ausland in den ACE-Länderinformationen.

In drei Ländern darf sogar schneller als mit Tempo 100 gefahren werden: Laut ACE-Informationen liegt das Geschwindigkeitslimit für Gespanne in der Türkei bei 110 km/h, in Belgien bei 120 km/h und Frankreich erlaubt sogar Tempo 130. Von so hohem Tempo rät ACE-Rechtsexperte Hannes Krämer jedoch ab: "Auch wenn mehr als Tempo 100 erlaubt ist: Mit einem Gespann sollte niemand schneller unterwegs sein. Problematisch ist nicht nur, dass die Gespanne für so hohe Geschwindigkeiten nicht ausgelegt sind; kommt es aufgrund der hohen Geschwindigkeit zu einem Unfall, kann die Versicherung ihre Leistungen gegenüber dem Versicherungsnehmer sogar einschränken. Der geringe Zeitgewinn ist das Risiko nicht wert."


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