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Tipps Wintertaugliche Bereifung bei Mietautos

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Wintertaugliche Bereifung bei Mietautos

Von Anfang November bis Ende März haben die ADAC Partner Avis, Hertz und Sixt sowie der Autovermieter Europcar ihre Mietwagenflotte mit wintertauglicher Bereifung ohne Aufpreis ausgestattet. Alle wichtigen Versicherungsleistungen sind eingeschlossen, was bei Fahrten bei Eis und Schnee eine zusätzliche Sicherheit gibt.

Als wintertaugliche Bereifung gelten Ganzjahresreifen, die mit "M & S" gekennzeichnet sind. Wer als zusätzlichen Schutz für sein Mietfahrzeug Schneeketten bereit gestellt haben möchte, der sollte dies schon bei der Reservierung des Mietwagens angeben. Meist wird dafür ein Aufpreis verlangt.

Sollte das Fahrzeug trotz Zusage ohne wintertaugliche Bereifung übergeben werden, kann der Kunde die Annahme des Fahrzeugs verweigern und ist nicht verpflichtet, das Fahrzeug zu mieten.

Verantwortlich für die richtige Bereifung ist immer der Fahrer. Wer mit seinem Mietauto bei Glatteis, Schneeglätte, Schneematsch, Eis- oder Reifglätte ohne die sogenannten "M & S"-Reifen unterwegs ist, muss mit einem Bußgeld von 40 Euro und einem Punkt in Flensburg rechnen. Sorgt der Fahrer für Behinderungen, beispielsweise an Steigungen, steigt das Bußgeld auf 80 Euro.

Kommt der Fahrer eines Mietwagens ohne wintertaugliche Bereifung ins Rutschen oder verursacht einen Unfall, trägt er die Verantwortung und haftet für den Schaden – trotz Vollkaskoschutz. Das kann teuer werden.

Der ADAC empfiehlt bereits beim Anmieten zu prüfen, ob das Auto winterfit ist. Das heißt, ob ausreichend Frostschutzmittel in der Scheibenwaschanlage und etwa Eiskratzer sowie Türschlossenteiser vorhanden sind.

Quelle: ADAC


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