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Winterrreifen gehören auch auf MietwagenAuch Mietwagen müssen im Winter mit passender Bereifung ausgestattet sein. Als wintertauglich gelten Winter- oder Ganzjahresreifen, die mit "M & S" gekennzeichnet sind. Verantwortlich für die richtige Bereifung ist laut Gesetz immer der Fahrer. Wer mit seinem Mietauto bei Glatteis, Schneeglätte, Schneematsch, Eis- oder Reifglätte mit Sommerreifen unterwegs ist, muss mit einem Bußgeld von 40 Euro und einem Punkt in Flensburg rechnen. |