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Winterreifenpflicht für NutzfahrzeugeDie Neufassung der Straßenverkehrsordnung zur Winterbereifung schreibt ab 04.12.2010 für Nutzfahrzeuge bei winterlichen Bedingungen die Verwendung von Winterreifen im Sinne des § 2 Abs. 3a StVO auf der Antriebsachse vor. Michelin begrüßt diese Neuregelung. Im Nutzfahrzeugreifenprogramm von Michelin sind alle sogenannten Traktionsreifen für winterliche Bedingungen geeignet. |