Die Jahreszeit bringt es mit sich, dass die Sichtverhältnisse schlechter werden. Die Dämmerungs- und Dunkelheitsphasen verlängern sich deutlich und die Witterungsverhältnisse werden ungemütlicher. Damit steigt auch das Risiko von Wildunfällen, vor allem auf Landstraßen. Auch wenn das Problem sich aber nicht nur in der "dunklen Jahreszeit" stellt: das Risiko eines Zusammenstoßes besteht das ganze Jahr über, wie neuere Untersuchungen nachdrücklich belegen. Statistisch nicht haltbar sei eine Ballung in Morgen- und Abendstunden, so der Versicherungsverband GDV.
Wildunfälle stellen hohes Risiko dar
Im Schnitt werden den Versicherern jeden Tag rund 650 Wildunfälle gemeldet. Das addierte sich im Jahr 2015 auf rund 238.000 Fälle mit nachfolgenden Schadenzahlungen in Höhe von 575 Millionen Euro. Das Unfallrisiko ist also nicht zu unterschätzen. Der AvD empfiehlt dringend, Warnschilder vor Wildwechsel zu beachten und die Fahrweise den Witterungsverhältnissen anzupassen und insbesondere außerorts vorausschauend zu fahren. Am Rand von Wiesen-, Feld- und Waldgebieten muss man immer mit Wildwechseln aus beiden Richtungen rechnen. Vor allem in der Dämmerung muss die Geschwindigkeit so angepasst sein, dass in jedem Fall innerhalb der übersehbaren Strecke gehalten werden kann. Taucht Wild, wie Rehe oder Wildschweine, am Straßenrand auf, sollte es durch Hupen verscheucht werden. Nicht hilfreich ist es, Fernlicht zu benutzen. Das verwirrt die Tiere, sie verlieren die Orientierung und laufen oft instinktiv auf die Lichtquelle zu bzw. bleiben stehen. Von den Autofahrern vermieden werden sollten riskante Ausweichmanöver, wenn ein Tier plötzlich im Scheinwerferlicht auftaucht. Sehr häufig ist ein frontaler Zusammenstoß mit einem anderen Auto oder Aufprallen auf einen Baum mit mehr Gefahren verbunden als die Kollision mit einem Tier. Kann man den Zusammenstoß nicht vermeiden, bremsen und das Lenkrad gerade festhalten.
AvD gibt Tipps für Verhalten nach Wildunfall
Danach sofort anhalten, Warnblinklicht einschalten und bei Dunkelheit Licht anlassen. Verletzten Personen zuerst helfen und dann Notruf absetzen (Notruf: 112, Polizei auch 110) Warndreieck aufstellen. Beim Verlassen des Fahrzeugs unbedingt eine Warnweste anziehen. Neben der Polizei sollte auch der Förster informiert werden. Liegt das angefahrene Wild auf der Straße oder am Fahrbahnrand, nicht anfassen - Tollwutgefahr. Bergen des Tieres ist Aufgabe des Försters oder Jagdpächters. Flüchtet ein verletztes Tier, dann bitte die Bewegungsrichtung merken. Sofern es die Verhältnisse zulassen, Fotos von der Unfallstelle und dem Tier machen. Sobald es möglich ist, die Versicherung informieren.
Unfallschäden können über die Teilkasko abgewickelt werden
Eine vorhandene Teilkasko ersetzt die Schäden durch "Haarwild" am eigenen Wagen. "Haarwild" sind z. B. Rehe, Wildschweine, Hirsche, Füchse, Hasen, nicht aber Vögel. Für die Versicherung benötigen Sie eine Wildbescheinigung, die Polizei oder der Förster ausstellen. Diese sind auch wichtige Zeugen, wenn das Tier nach einem Aufprall geflüchtet ist. Sie können Spuren am Fahrzeug dokumentieren (Blut, Haare an der Stoßstange). Bitte möglichst nicht die erwähnten Unfallspuren beseitigen, bevor das Fahrzeug begutachtet ist.
Entsteht ein Schaden beim Ausweichen vor dem Tier ohne Zusammenstoß, muss die Versicherung dann zahlen, wenn durch die Reaktion der Schadeneintritt vermieden werden oder ein größerer Schaden verhindert werden sollte. Unbedingt in diesen Fällen Namen und Adressen von helfenden Verkehrsteilnehmern und Insassen notieren, da Spuren von Wild am eigenen Fahrzeug fehlen. Der Versicherungsnehmer hat in einem solchen Fall die Beweislast dafür, dass der Schaden durch ein Ausweichen vor Wild entstanden ist. Nach der Rechtsprechung muss der Versicherer auch dann zahlen, wenn man beim Ausweichen vor einem Kleintier, etwa einem Fuchs, überreagierte und deshalb verunfallte. Der Versicherer kann aber in dem Fall eine Kürzung des Anspruchs vornehmen.
AvD Mitglieder können sich bei Schwierigkeiten bei der Versicherungsabwicklung an einen AvD Vertrauensrechtsanwalt wenden. Anfragen an den AvD Mitgliederservice unter 069 6606-800 oder recht@avd.de.